— 36 —
unverheiratete Mitarbeiter, die sich als Anwärter
auf frei werdende oder neu zu schaffende Mit—
gliederstellen betrachten, aber gewärtig sein müs—
sen, bei Einschränkung des Betriebes durch Ab—
satzverminderung entlassen zu werden und wo—
anders eine ähnliche Stelle suchen zu müssen.
Außerdem haben sie die Hoffnung, an einem neu
zu gründenden Betrieb als Mitglieder anzukom—
men. Alle aber haben Gemeinschaftsräume, Biblio—
thel, Leseräume, Versammlungssaal zu Vorträgen
und Beratungen; und wenn das Jahr einen
Überschuß ergibt, so nimmt der Fabrikherr nur
einen Teil davon für sich; über die Verteilung
des Übrigen beschließt die Werkgemeinde.
Gänzlich verschwindet natürlich die Aktienge-—
sellschaft; auch sie wird Werkgemeinde,
die mit den Aktionären gar nichts mehr zu schaffen
hat, sondern selbst ihren Generaldirektor wählt,
im Übrigen aber der monarchischen Werkgemeinde
gleicht.
Damit kommen wir aber noch wieder an schwie—
rige Probleme heran. Die Aktionäre sollen nichts
mehr zu sagen haben! Und gar — die Arbeiter
sollen wohl über die Dividende bestimmen, wäh⸗
rend sie sich gleichzeiiig am Gewinn beteiligen!
Da würde was Schönes rauskommen!
Freilich; aber so ist es nicht gemeint. Wenn
auch den Tätigen nicht mehr zugemutet werden
kann, für Untätige zu arbeiten, die irgendwie
Geld angehäuft haben und durch Aktienkauf Mit—
besitzer waren, so sollen doch Rechte, die bisher
nach allgemeiner Meinung als „wohlerworben“
galten, nicht ohne Entschädigung auf—
aehoben werden. Da scheint der beste Ausweg der
zu sein: der Betrieb ist gewöhnt, die Abgabe zu
leisten, die als Dividende bezeichnet wird. Diese
Abgabe war schwankend, also in guten Jahren