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größer. Wir beseitigen die Schwankung, indem
wir den Betrag etwa auf den Durchschnitt der
letzten drei Jahre festsetzen. Diese Abgabe erhebt
aber von nun an die Volkswirtschaft, in⸗
dem sie einfach alliährlich den Betrag vom Gut⸗
haben des Betriebes kürzt. Sie selbst aber ge⸗
währt den Aktionären die gewohnten Bezüge —
auch in dreijährigem Durchschnitt — als Rente;
d. h. sie schreibt diese Beträge alljährlich den
früheren Aktionären gut.
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Keine Schuldverhältnisse zwischen Einzelnen.
Und damit sind wir denn an einem weiteren
Grundsatz angelangt, der Millionen von Feind⸗
schaften innerhalb der Volkswirtschaft und des
Volkes beseitigen soll: in der geordneten selbstbe⸗
wußten Volkswirtschaft soll niemals ein Betrieb
oder ein Einzelner einem anderen Betriebe oder
Einzelnen etwas schuldig sein! So wie wir es
eben sahen, soll sich überall die Volkswirtschaft
zwischen Gläubiger und Schuldner einfügen, wo—
durch dem Gläubiger sein Einkommen, dem
Schuldner die Gemütsruhe gesichert wird.
Alle Mahnungen, Klagen, Zwangsvollstreckun⸗
gen hören auf, ebenso wie alle direlten und in⸗
direkten Steuern aufhören; die Beamten in den
Finanzämtern, die Angestellten in Banken und
Versicherungsämtern und Gesellschaften erhal⸗
ten eine mehrjährige Ordnungsarbeit in den „A b⸗
lösungsämtern“, bis sie in die Buchführung der
Volkswirtschaft übernommen werden. In diesen
Ablösungsämtern werden alle Schuldurkunden zu—
sammengebracht, Gläubiger und Schuldner gehört,
wenn es nötig scheint und sie es selber verlangen;
dann wird festgestellt, invieweit die Schuld beim
Weiterbestehn der alten Einrichtungen einbringlich
gewesen wäre, und untersucht, ob sich dieser Be—