Full text: Weltwirtschaftsleere und Weltwirtschaft

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der Aufziehung neuer Volksgenossen, also an der 
Erneuerung ihres wirklichen Volks— 
vermögens hat, dadurch betätigt, daß üe Ehe— 
paare, von denen beide Teile zum ersten Male hei— 
raten und beide innerhalb der für gesunde Ehen 
bvorteilhaften Altersgrenzen stehn, ein Aussteuer— 
guthaben eröffnet, das zur Beschaffung dessen, 
was man einen bürgerlichen Hausstand nennt, 
ausreicht. 
Das GEuthaben erleidet eine Beschränkung; es 
dürfen dafür nur solche Gegenstände geliefert wer⸗ 
den, die dem angegebenen Zweck dienen. Eine 
Liste dieser Gegenstände wird feltgestellt. 
Der Mann bezieht natürlich sein bisheriges 
Einkommen weiter, die Frau aber, wenn sie 
nicht — was wir in diesem Fall nicht gern sehn 
— in einem Beruf steht, hat wie alle das Gut— 
haben, das wir den „Unterhalt“ nennen, das also 
für bescheidene Ernährung, Wohnung und Klei⸗ 
dung eines Einzelnen ausreicht. Mann und Frau 
können ihre Guthaben ohne Weiteres auf ein⸗ 
ander übertragen, also Wirtschaftsgeld und son— 
tige Ausgaben trennen. 
Bei der Geburt des ersten Kindes wird 
für dieses wie für jedes folgende eine „Ausstat— 
tung“ gewährt, d. h. ein Guthaben, das zu deren 
Beschaffung hinreicht. Außerdem gibt es für das 
Kind eine jährlich wachsende kleine Unter— 
haltsrente, für die Mutter aber die Mut— 
terrente, eine erhebliche Erhöhung des Unter— 
halts. Die Kinderrente wächst bis zum 14. Le— 
bensjahr, wo sie den Unterhalt erreicht. Schul— 
unterricht ist durchweg unentgeltlich; nur soweit 
Schüuler in Pension gegeben werden müssen, wird 
ihr Unterhalt dazu herangezogen. Jeder, dem 
von seinen Lehrern das Studieren angeraten wird, 
erhält dazu eine Reihe von Jahren einen erhöhten 
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