fullscreen: Gesellschaftslehre

Die Familie. 
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insbesondere die Einheit für die Blutrache. Auch in zivilrechtlichen Din- 
gen besteht wohl eine gemeinsame Haftung, wie sich dies in China noch 
bis heute beim Eintritt des europäischen Handels störend bemerklich 
macht. Drittens hängt die gesellschaftliche Stellung des Einzelnen 
gänzlich von der Familie ab ähnlich wie wiederum auf anderen Stufen 
vielfach bei der Sippe: ihr Ruhm ist auch der seinige und umgekehrt; 
und das Entsprechende gilt von allem, was ihr oder sein Ansehen schmä- 
lert. Weiter bildet die Großfamilie auch eine Kultgemeinschaft, und 
zwar schließt hier der Kreis der Gemeinschaft auch die verstorbenen Vor- 
fahren ein: man fördert diese im Jenseits und wird wiederum von ihnen 
im Diesseits gefördert. Und endlich kommt dazu jene innere Förderung, 
wie sie sich überall im engen Zusammenleben und insbesondere auf allen 
Stufen in der Familie in Gestalt der gegenseitigen Resonanz, der Sym- 
pathie, der Unterhaltung und überhaupt der Geselligkeit vollzieht. Ins- 
besondere werden dabei die Eltern miteinander verbunden durch die 
gemeinsamen Interessen und Erlebnisse, die sich auf ihre Kinder be- 
ziehen. Zwischen den Kindern bestehen alle diejenigen Beziehungen, 
die sich aus der Gleichartigkeit der Verhältnisse und Schicksale ergeben. 
Zwischen Kindern und Eltern endlich bestehen Beziehungen wechsel- 
seitiger, aber in sich ‚verschiedener Art: die Eltern wirken als Vor- 
bilder, als Schüßer und Helfer auf die Kinder, die legteren aber durch 
ihre Entwicklung, die Lebhaftigkeit ihrer Ausdruckstätigkeit und ihres 
ganzen Wesens wiederum anregend auf die Eltern zurück. 
Zusammenfassend können wir also sagen: die Großfamilie ist eine 
Gemeinschaft, durch die das leibliche, gesellschaftliche und geistige Ge- 
deihen des Einzelnen gewährleistet und gesichert wird. Es ist eine über- 
wältigende Stärke der Funktion, die sie ausübt, und ihr entspricht die 
Gesinnung, die in ihr herrscht: die Stärke der Bande, die alle miteinander 
verbinden, die Autorität, die die Eltern und Ahnen besigen, die Ver- 
ehrung, die die jüngeren Mitglieder ihnen entgegenbringen. — Nach der 
Machtverteilung ist diese Familiengemeinschaft überwiegend patriarcha- 
lischer Natur, gehört also nicht dem genossenschaftlichen, sondern dem 
herrschaftlichen Typus der Gemeinschaft an. — Die Familie hat hier also 
einen ausgesprochen objektiven Charakter: „Das Vermögen ist un- 
beweglich wie der Herd und wie das Grab, denen es beigefügt ist. Der 
Mensch ist das Wandelbare. Der Mensch ist es, der in dem Maße, als die 
Familie ihre Generationen entrollt, zu seiner bestimmten Stunde ein- 
tritt, um den Kultus fortzusegen und die Güter in Obhut zu nehmen“ — 
so charakterisiert treffend unter Voranstellung des religiösen Bandes 
Fustel de Coulanges!) in der anschaulichen Ausdrucksweise des Histo- 
1) Der antike Staat S. 77.
	        
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