mann des Erzherzogs, dem innerösterreichischen Hofkanzler
Dr. Wolfgang Schranz, der im Testament mitunterzeichnet
ist 1 , der « persona tanto fervente nelle cose d’ Iddio et della
religione che veramente si puö chiamar un’ scuto della fede
Catholica in questa Corte. » 2 Naturgemäß dürfte sich die
Einflußnahme insbesondere auf die Sicherung des römisch-
katholischen Glaubensbekenntnisses der Nachfolger auf dem
Thron und im engsten Zusammenhang damit auf die Thron
folgeordnung selbst bezogen haben. Der spanischrechtliche
Ursprung erhellt auch deutlich aus einem Brief vom 3. April
1610, den Kaiser Matthias vor seiner Wahl und mit Rück
sicht auf sie an seinen Bruder Maximilian gerichtet hat,
wenn hier von der Grandezza der Familie, der ordentlichen
Sukzession und dem Magorasco geredet wird 3 .
In der Rechtfertigungsschrift, die Melchior Goldast
nach Erlassung der Verneuerten Landesordnung für Böhmen
zu Gunsten seines kaiserlichen Herrn verfaßt hat 4 , wird
behauptet, die Thronfolge in Böhmen sei von altersher
immer eine Sukzession nach «Majoratsrecht» gewesen. Es
ist die selbe Auffassung, wie sie die spanischen Könige
schon lange vorher vertreten hatten, und die hundert Jahre
nach Goldast Karl VI. befolgte, indem er von dem «Stand
eines ordentlichen Fidei-Commissi und Majorats» sprach 5 .
Er verlangt 1731 vom Reich Garantie für die Erbfolgs
ordnung im «ewig dauernden Fideikommiß» des
1 Die Zeugen des Kodizills, das nur in einer Abschrift
erhalten ist, sind unbekannt.
2 Ein Zeugnis seines Zeitgenossen Feliciano [Ninguarda],
Bischofs von Scala, den Gregor XIII. als Nuntius nach Graz ge
schickt hatte, in dem Bericht aus «Strasburg in Carintia » vom
«9. Luglio 1578». Augustinus Theiner, Annales ecclesiastici,
tom. II, Romae 1856, S. 604.
3 Hammer-Purgstall, Khlesls Leben, Bd. II, Wien 1847,
S. 189 ff., 221 ff.
4 De Bohemiae regni ... iuribus .. . nec non haereditaria regiae
Bohemorum familiae successione commentarii, Francofordi 1627.
8 Kaiserliches Reskript an den Linzer Landtag, abgedruckt bei
Turba, Die Pragmatische Sanktion [die oben zitierte Festschrift],
Seite 89.