Metadata: Factures consulaires et certificats d'origine

mann des Erzherzogs, dem innerösterreichischen Hofkanzler 
Dr. Wolfgang Schranz, der im Testament mitunterzeichnet 
ist 1 , der « persona tanto fervente nelle cose d’ Iddio et della 
religione che veramente si puö chiamar un’ scuto della fede 
Catholica in questa Corte. » 2 Naturgemäß dürfte sich die 
Einflußnahme insbesondere auf die Sicherung des römisch- 
katholischen Glaubensbekenntnisses der Nachfolger auf dem 
Thron und im engsten Zusammenhang damit auf die Thron 
folgeordnung selbst bezogen haben. Der spanischrechtliche 
Ursprung erhellt auch deutlich aus einem Brief vom 3. April 
1610, den Kaiser Matthias vor seiner Wahl und mit Rück 
sicht auf sie an seinen Bruder Maximilian gerichtet hat, 
wenn hier von der Grandezza der Familie, der ordentlichen 
Sukzession und dem Magorasco geredet wird 3 . 
In der Rechtfertigungsschrift, die Melchior Goldast 
nach Erlassung der Verneuerten Landesordnung für Böhmen 
zu Gunsten seines kaiserlichen Herrn verfaßt hat 4 , wird 
behauptet, die Thronfolge in Böhmen sei von altersher 
immer eine Sukzession nach «Majoratsrecht» gewesen. Es 
ist die selbe Auffassung, wie sie die spanischen Könige 
schon lange vorher vertreten hatten, und die hundert Jahre 
nach Goldast Karl VI. befolgte, indem er von dem «Stand 
eines ordentlichen Fidei-Commissi und Majorats» sprach 5 . 
Er verlangt 1731 vom Reich Garantie für die Erbfolgs 
ordnung im «ewig dauernden Fideikommiß» des 
1 Die Zeugen des Kodizills, das nur in einer Abschrift 
erhalten ist, sind unbekannt. 
2 Ein Zeugnis seines Zeitgenossen Feliciano [Ninguarda], 
Bischofs von Scala, den Gregor XIII. als Nuntius nach Graz ge 
schickt hatte, in dem Bericht aus «Strasburg in Carintia » vom 
«9. Luglio 1578». Augustinus Theiner, Annales ecclesiastici, 
tom. II, Romae 1856, S. 604. 
3 Hammer-Purgstall, Khlesls Leben, Bd. II, Wien 1847, 
S. 189 ff., 221 ff. 
4 De Bohemiae regni ... iuribus .. . nec non haereditaria regiae 
Bohemorum familiae successione commentarii, Francofordi 1627. 
8 Kaiserliches Reskript an den Linzer Landtag, abgedruckt bei 
Turba, Die Pragmatische Sanktion [die oben zitierte Festschrift], 
Seite 89.
	        
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