Object: Gesellschaftslehre

In 
Der Lebensdrang der Gruppe. 359 
Für die Ansprüche, die die Lebensordnung der Gruppe an ihre Träger stellt, 
haben wir für den Fall des Staates einen besonderen Begriff: wir sprechen von An- 
;prüchen der Staatsraison, besonders gern in solchen Fällen, in denen diese 
Ansprüche mit der herrschenden Moral des persönlichen Lebens in Konflikt geraten. 
So kann die Staatsraison Vertragsbruch, oder Verrat fordern, so fordert sie bei 
einem bestimmten Typus von Staaten Tötung oder auch Blendung aller Brüder des 
auf den Thron gestiegenen Herrschers. Es gab eine Zeit, wo sie in Westeuropa Unter- 
drückung oder Vertreibung der Keger vom Staat forderte wegen der damaligen engen 
Verquickung von politischer Loyalität und Kirchenglauben. Von Friedrich dem Großen 
forderte sie, an der bestehenden Gesellschaftsordnuung trog ihres auf die Bauern 
ausgeübten harten Druckes nicht zu rütteln und ebenso an den Grundlagen des Heeres- 
wesens mit seinen barbarischen Strafmitteln festzuhalten, weil beide Einrichtungen zu 
den Fundamenten des Preußischen Staates gehörten und ihre Antastung dessen Si- 
cherheit und Gedeihen zu gefährden schien. Heute fordert die Staatsraison umgekehrt 
Gewährung der Bekenntnisfreiheit. Und wenn es früher als politische Notwendigkeit 
galt, stellenweise den Menschen als ein bloßes Werkzeug zu verwenden, so ist es 
heut ein Gebot der Staatsraison geworden, den Menschen überall als Person zu be- 
handeln, weil nur auf diesem Wege dem unabweisbar gewordenen Gebot der Men- 
schenökonomie Genüge geschieht. Auch die Sozialpolitik kann man, wie hiermit 
schon angedeutet ist, als einen Inbegriff von Vorkehrungen auffassen, die nicht aus 
einer Klassenpolitik, sondern aus der Fürsorge für das Ganze entspringen!). Der In- 
begriff der Staatsraison, sieht man hieraus, ist historisch wandelbar; und zwar 
sowohl aus objektiven Gründen, indem sich die objektiven Bedingungen für das Ge- 
deihen wandeln, wie aus subjektiven Ursachen, indem sich die Auffassung der Men- 
schen über das, was nüßlich oder schädlich ist, insbesondere die Fähigkeit. den 
Schein vom Sein zu unterscheiden, ebenfalls ändert. 
4. Der Lebensdrang der Gruppe bekundet sich auch in ihren Reaktionen gegen 
schädigende Eingriffe und sonstige Störungen. Solche können sowohl von 
außen wie von innen erfolgen. Für den ersteren Typus verweisen wir 
hier auf die typische Behandlung des Todesfalles innerhalb der Familie oder Sippe, 
wie sie uns in allen primitiveren Stämmen und in abgeschwächter Form weit darüber 
ainaus begegnet. In unserer individualistischen Kultur gilt die Trauer bei einem 
Todesfall in erster Linie der Zerstörung unersegßbarer persönlicher Beziehungen und 
der Vernichtung einer Persönlichkeit mit ihrem einzigartigen, niemals wiederkehren- 
den Gehalt. Auf der Stufe des überwiegenden Gruppenlebens aber gilt sie in erster 
Linie dem Kraftverlust, den die Gruppe durch einen Todesfall erfährt (ähnlich wie 
die Tötung eines Leibeigenen durchweg als eine Besigschädigung seines Herrn aufge- 
faßt wird), falls nämlich der Verstorbene noch physisch oder seelisch etwas zu leisten 
vermochte oder nach außen hin durch seine Verbindungen, seine Autorität oder an- 
Jere Gefühlswirkungen eine Bedeutung besaß. Die Trauerstimmung ist die natürliche 
Folge dieser Beeinträchtigung des Gruppenwohles: sie gilt in erster Linie dem Grup- 
pengenossen?). Dieses Verhalten kann von den wertvollen Bestandteilen der Gruppe 
lann auch überstrahlen auf solche, die wie die Alten und Kranken wenigstens in ihrer 
gegenwärtigen Verfassung eher eine Hemmung als Förderung des Ganzen bedeuten; 
und mit dieser Möglichkeit des Überstrahlens hängt wohl zusammen das im folgenden 
1) O0. v. Zwiedeneck-Südenhorst in Schmollers Jahrbüchern, Band 47 
5. 109. 
2) Vgl. die Beispiele bei Westermarck, Ursprung und Entwicklung der Moral- 
segriffe. Leinzig 1907. I. 314. 
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