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Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand.
derzeitigen Situation des Eisenbahnnetzes, welche dieselben
dem Eigeninteresse der einzelnen Bahnen entsprechend er
scheinen Hess, (lewiss ist es anerkennenswerth, dass sie
dieses so richtig verstanden : aber der Charakter des
Motivs ändert sich dadurch nicht, nnd wenn beim Eort-
schreiten der Fusionen die Lage eine andere wird, das
Machtgebiet einer Bahn sich so ausdehnt, dass ihr Eigen-
interesse nicht mehr Ilücksichtnahme auf den schwächeren
Nachbar gebietet, dann wird sie dazu aus freien Stücken
kaum noch bereit sein.
Zur richtigen Beurtheilung der dem ausländischen Be
obachter allerdings exorbitant erscheinenden Befugniss der
Eisenbahncommission, den Gesammtsatz und die Vertheiliing
ohne Rücksicht darauf festzusetzen, ob für die betheiligte
Strecke einer Bahn im Local- oder in einem andern directen
Verkehr ein gleich niedriger wie der hier entfallende Satz
existirt, muss erwogen werden, dass die englischen Tarife
durchweg für weitere Strecken im Verhältniss billiger als für
kurze sind, zum Theil sehr bedeutend. Sie müssen es schon
desshalb sein, weil für die ersteren in der Regel die Goncur-
renz der See von grösserem Einfluss ist. Directe Tarife,
welche meist über weitere Strecken reichen, durch Zusam
men stossen der Localsätze zu bilden, ist desshalb selten
thunlich, und eine darauf beschränkte Verpflichtung würde,
zumal bei der bestehenden Befugniss zu jederzeitiger Er
höhung der Localtarife, kein praktisches Resultat haben-
Auch die Verpflichtung, den in anderen Verkehren für die
selbe Strecke zugestandenen niedrigsten Autheil zu gewähren,
würde viel weniger wirksam sein als in Deutschland, weil die
Lage der Bahnnetze und Ausdehnung der running
wie erwähnt*), so überwiegend auf Erweiterung des eigenen
Verkehrs hinwirkt. Es kommt desshalb auch seltener vor,
dass eine Bahn in einem andern directen Tarif gerade mit
derselben Strecke und nur mit ihr betheiligt ist,
*) Vergl. S. 32.