Object: Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

Vorwort 
Die Frage, ob und wie ein Ausgleich der verschiedenartigen 
Belastungen in den Gemeinden zu finden ist, beschaftigt seit Iahren 
das Parlament und die Presse. 
In dem Z 53a des Vorentwurfs des Kommunalabgabengesetzes 
war eine Fassung vorgeschlagen warden, die einen Ausgleich der 
Schullasten innerhalb wirtschaftlich zusammenhangender Gebiete vor- 
sah. Dem fast allgemeinen Protest ist die Staatsregierung gefolgt 
und hat fernerhin den Versuch nicht gemacht, die Losung der Frage 
eines interkommunalen Lastenausgleichs mit der Neugestaltung des 
Kommunalabgabengesetzes zu verbinden. 
Gleichwohl hat ein Teil der Dororle Berlins unter Fiihrung 
des Kreisausschusses Niederbarnim und der Stadt Neukolln im Fe- 
bruar 1914 dem Landtag eine Petition und Denkschrift wegen der 
Einsiihrung eines gesetzlichen Ausgleichs der Volksschullasten in 
wirtschaftlich zusammenhangenden Gebieten der Monarchic vorgelegt 
und die Wiederherstellung des § 53a des Vorentwurfs zum Kom- 
munalabgabengesetz erbeten. 
Dem gegeniiber konnen die Stadt Berlin und ihre westlichen 
Vororte sich nicht schweigend verhalten. Zur Widerlegung von solchen, 
der Selbstverwaltung und dem freien Selbstbestimmungsrecht der Ge 
meinden abtraglichen Ansichten, wie sie in der Petition eines Teils der 
Berliner Vororte enthalten find, dient die folgende auf Grund eines 
Beschlusses der Magistrate von Berlin, Charlottenburg, Berlin-Schone- 
berg, Berlin-Wilmersdorf, der Gemeindevorstande von Berlin-Steglitz, 
Berlin-Lichterfelde, Berlin-Friedenau, Berlin-Treptow, Berlin-Lankwitz 
und Berlin-Schmargendorf verfahte Denkschrift. 
Berlin, im August 1914. 
Magistral zu Berlin. 
Wermuth.
	        
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