Vorwort
Die Frage, ob und wie ein Ausgleich der verschiedenartigen
Belastungen in den Gemeinden zu finden ist, beschaftigt seit Iahren
das Parlament und die Presse.
In dem Z 53a des Vorentwurfs des Kommunalabgabengesetzes
war eine Fassung vorgeschlagen warden, die einen Ausgleich der
Schullasten innerhalb wirtschaftlich zusammenhangender Gebiete vor-
sah. Dem fast allgemeinen Protest ist die Staatsregierung gefolgt
und hat fernerhin den Versuch nicht gemacht, die Losung der Frage
eines interkommunalen Lastenausgleichs mit der Neugestaltung des
Kommunalabgabengesetzes zu verbinden.
Gleichwohl hat ein Teil der Dororle Berlins unter Fiihrung
des Kreisausschusses Niederbarnim und der Stadt Neukolln im Fe-
bruar 1914 dem Landtag eine Petition und Denkschrift wegen der
Einsiihrung eines gesetzlichen Ausgleichs der Volksschullasten in
wirtschaftlich zusammenhangenden Gebieten der Monarchic vorgelegt
und die Wiederherstellung des § 53a des Vorentwurfs zum Kom-
munalabgabengesetz erbeten.
Dem gegeniiber konnen die Stadt Berlin und ihre westlichen
Vororte sich nicht schweigend verhalten. Zur Widerlegung von solchen,
der Selbstverwaltung und dem freien Selbstbestimmungsrecht der Ge
meinden abtraglichen Ansichten, wie sie in der Petition eines Teils der
Berliner Vororte enthalten find, dient die folgende auf Grund eines
Beschlusses der Magistrate von Berlin, Charlottenburg, Berlin-Schone-
berg, Berlin-Wilmersdorf, der Gemeindevorstande von Berlin-Steglitz,
Berlin-Lichterfelde, Berlin-Friedenau, Berlin-Treptow, Berlin-Lankwitz
und Berlin-Schmargendorf verfahte Denkschrift.
Berlin, im August 1914.
Magistral zu Berlin.
Wermuth.