DER HOFLIFFFRANT
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schuhen u. dgl. zu vereheren. Durch die Bezeichnung der
betreffenden Ware als Jenny Lind-Mäntel, -Hüte, -Handschuhe
u. dgl., welche in gleicher Qualität vom Publikum stark
begehrt wurden, brachten diese Lieferanten ihre Freigebigkeit
bald vielfach ein. Um in London durchzudringen, setzte
Barnum im Jahre 1844 die Vorführung des Zwerges Tom
Thumb vor der Königin durch. Die Wirkung faßt Barnum mit
folgenden Worten zusammen: „Es war sozusagen ein Verstoß
gegen Mode und guten Ton, Tom Thumb nicht gesehen zu
haben.“
Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Hoflieferantentitel,
der übrigens, was der Mehrzahl des Publikums ganz
unbekannt ist, eine effektive Lieferung an den Hof gar nicht
bedingte, in vielen Staaten ein sehr begehrter Zusatz zur Geschäftsfirma
(siehe Abb. 131).
Diese Einrichtung hielt sich, wenn auch mit einiger Abschwächung,
bis zum Jahre 1918, in welchem bekanntlich in
den besiegten Staaten die republikanische Staatsform eingeführt
und daher der Hoflieferantentitel bedeutungslos wurde.
Diese Umwälzung hat im weiteren Verlaufe das Interesse an den
geschäftlichen Auszeichnungen und Titeln fast ganz beseitigt.
Eine Abart dieser Reklameform ist die in den letzten
Jahren besonders bei Heilmitteln und Gebrauchsgegenständen
stark benützte Referenzreklame. Durch unentgeltliche
Überlieferung von Mustern oder Probegegenständen werden
für die Reklamewirkung geeignete Personen zum Gebrauche
und in weiterer Folge zur Abgabe eines Gutachtens über dieselben
veranlaßt. Die Gutachten werden hierauf gesammelt
und veröffentlicht, ein Vorgang, der sich in vielen Fällen
tatsächlich als sehr wirksam und erfolgreich erwiesen hat.
Eine äußerst geschickte Reklame dieser Art machte die
jetzt aufgelöste — Nomos-Uhr-Gesellschaft. Allerdings
war die Art, wie die Gutachten eingeholt wurden, nicht einwandfrei.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft übergab in
persönlicher Verehrung den gerade aktuellen Berühmtheiten
eine kostbare Uhr und bat gleichzeitig, ihm doch zu schreiben,
wie die Nomos-Uhr gefalle. So erreichte er glänzende Urteile,
die er mit dem Bilde der betreffenden Persönlichkeit und einem
kurzen Texte über diese in seinem Kataloge abdruckte.