BEGRIFF DER REKLAME
bei der im Unterschiede von der einfachen Annonce die
Anwendung raffinierter Mittel zur Erweckung des öffent-
lichen Interesses wesentlich ist.“
„Geschäftliche Reklame ist die planmäßige Einwir-
kung auf die menschliche Psyche mit dem Ziele der Herbei-
führung einer möglichst hohen Willenbereitschaft zum
käuflichen Erwerbe des Angepriesenen.“
Dr. Lysinski und Dr. Seyffert haben die Begriffe
„Reklame‘“ und ‚Propaganda‘ als höheren Gattungsbegriff
von „Werbung“ wiedergegeben und für diese die folgende
Begriffsbestimmung abgeleitet:
„Werbung ist die organisierte Anwendung von Mitteln
zur Massenbeeinflussung von Menschen, sich in freier Ent-
schließung einen dargebotenen Zweck zu eigen zu machen
und sich, durch ihn bestimmt, an seiner Verwirklichung
mitzubetätigen.“‘
Prof. Dr. Joseph Grunzel bezeichnet ebenfalls die Be-
kanntmachung als Reklame im weitesten Sinne des Wortes,
Mevers Konversations-Lexikon:
„Reklame ist jeder Versuch, durch erlaubte und uner-
laubte Mittel das öffentliche Interesse auf sich zu lenken.“
Prof. Dr. Viktor Mataja:
‚Wenn im folgenden von Reklame die Rede ist (ge-
meint ist sein Werk ‚Die Reklame‘, Verlag Duncker & Hum-
blot, München u. Leipzig, 1920), so bedeutet dies eine der
Ausdehnung über einen größeren Personenkreis (in letzter
Linie auf die volle Öffentlichkeit) fähige Einwirkung
auf das Denken und Verhalten anderer in Beziehung auf
einen Gegenstand, und zwar durch Erregung von Auf-
merksamkeit und Erweckung günstiger Vorstellungen
für ihn. Ausgangspunkt der Reklame ist jedenfalls das
Bekanntmachen. Jegliche Bekanntmachung von
Personen oder Gegenständen, die geeignet ist, die Auf-
merksamkeit der‘ Menschen für sie zu gewinnen, kann
bereits zur Reklame gehören.“
Werner Sombart sieht das Wesen der Reklame bzw. der
Werbung in der Anempfehlung oder Lockung.