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d) Herrscher- und Feldherrnnamen als Bezeichnung
von Monaten, Städten sowie von Instituten für Kunst
und Wissenschaft.
REKLAME DER NAMENGEBUNG
Um den Namen des Herrschers der Bevölkerung ins Ge-
dächtfnis zu prägen und dort ständig wachzuhalten, wurden
einzelne Monate nach ihnen benannt und ihre privaten Feier-
lichkeiten als Festtage der Nation und somit als allgemeine
Festtage der Bevölkerung erklärt.
Der römische Kaiser Augustus (42 v. Chr. bis 14 n. Chr.)
ließ anläßlich der Kalenderreform 16 seiner persönlichen
Gedenktage als Gemeindefeste (feriae publicae) erklären,
während sie bis dahin gemäß den in Steinkalendern gefundenen
Aufzeichnungen bloß als Tage privater. Feiern vorgemerkt
waren. Der 8. Monat des Jahres (August) wurde nach seinem
Namen bezeichnet, während der 7. Monat (Juli) seine Be-
nennung nach Julius Cäsar erhielt. Auch in den späteren
Jahrhunderten hat sich bis in die neueste Zeit in den monar-
chischen Staaten die Gepflogenheit erhalten, daß die Feste
der Landesfürsten (Geburtstage, Eheschließungen, Todestage)
zu Feiertagen der Nation erklärt wurden, an denselben Ämter
und Schulen geschlossen bleiben und die gewerblichen Arbeiten
ruhen mußten. ,
Die Stadt Rom wurde nach dem ersten König der Römer
Romulus benannt; welche Wichtigkeit man diesem Umstande
beigemessen hat, zeigt sich darin, daß die beiden Brüder
Romulus und Remus zur Entscheidung darüber, nach wessen
Namen die Stadt benannt werden sollte, eine Vogelschau
abhielten und anläßlich des über deren Ergebnis ausgebrochenen
Streites Remus von seinem Bruder Romulus getötet‘ wurde.
Die Stadt St. Petersburg hatte ihren Namen von dem
Gründer, Peter dem Großen (1703) erhalten. Der Name der
im Jahre 1901 gestorbenen englischen Königin Viktoria
findet sich in der Bennenung zahlreicher Landesteile und Städte
der neu entdeckten Weltteile.
Später wurden auch Namen berühmter Männer in ähn-
licher Weise verwendet, so z. B. der des Ing. Eiffel zur Be-
nennung des KEiffelturmes. Auch zahlreiche humanitäre
Stiftungen: und Einrichtungen. sowie wissenschaftliche und