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STAAT UND AUSRUFER
Mittelalter finden wir eine große Anzahl von Mandat- und
Gesetzessammlungen, so insbesondere auch eine der Reichs-
stadt Nürnberg.aus.dem Jahre 1548, welche die Vorschrift
anthalten, daß sie. jährlich an ‚einem ersten oder an einem
anderen Sonntage. auf dem Lande und in allen Städten zu
verkünden sind, damit die Gebote „eingedächtiger‘“ seien.
Abb. 4. Deutscher Ausrufer (Büttel).
Ludwig XIII. verordnete in der ersten Hälfte des 17. Jahr-
hunderts, daß seine Edikte ‚‚,an allen Straßenecken der Stadt
und der Vorstädte mit Trompetenklang und öffentlichen Aus-
rufungen bekannt gemacht werden, außerdem auch auf Perga-
menttafeln in großen Buchstaben in den 16 Vierteln der Stadt an
den hervorragendsten und auffälligsten Orten derselben ange-
schlagen werden sollten, damit sie gesehen und gehört würden‘.