APOTHEKER UND BA RBIERE
soll es erlaubt werden, in
besagter Stadt und in ihren
Vororten ein Gasthaus zu
eröffnen, ohne es mit Zei-
chen undBusch zu versehen.
Eine ähnliche Vorschrift be-
steht auch gegenwärtig
noch in der Schweiz.
Das Zeichen der A po-
theker war Mörser und
Stößel, die wohlbekannten
Instrumente, um die Ge-
würze zu zermahlen und
Pulver zu bereiten, das der
Optiker die Brille und das
Fernrohr (s. Abb. 31). Die
Barbiere hängten eine
Reihe ihrer metallenen Sei-
fenbecken aus oder kenn-
zeichneten ihre Stube durch
Ind
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YHINC FOGTMAR
Abb. 28. Schild eines ‚„,Läufers‘‘, 1790,
welcher vor dem Wagen der Vor-
nehmen vorauszulaufen pflegte, um
den Weg frei zu machen.
Abb. zo. Geschäftszeichen in Dublin (Irland) ohne Bezug auf die
Branche, nur zum Zwecke des Erregens von Aufmerksamkeit.
Motiv aus der Ballade: Millers maid grindung old men young = Müllers Mädchen
mahlt Alte zu Jungen.]