ÜBERTREIBUNGEN BEI LADENZEICHEN
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junge Bulle‘ nach, ferner zweien Bildern Holbeins im Museum
zu Basel. Goujon malte zu gleichem Zwecke eine ‚„‚Susanne im
Bade‘; bekannt ist ferner, daß auch Guericoult, Watteau und
Horace Vernet in ihren jüngeren Jahren derlei Zeichen ge-
schaffen haben. Zu großer Berühmtheit gelangte am Rhein
„der goldene Propfenzieher‘““ durch sein Wirtshausschild, mit
welchem der Maler Schröter in Oberwesel seine aufgelaufene
Rechnung beglich.
Suchten so einzelne Kaufleute und Händler durch die
Kostbarkeit ihrer Zeichen Aufsehen zu erregen, so suchten
andere durch Absonderlichkeit, durch die Größe und den
Umfang ihrer Aushängeschilde die Aufmerksamkeit des
Publikums zu wecken. Je mehr Rot und Gold an die Schilder
verwendet wurde, je größer und absonderlicher dieselben
waren, desto mehr erfüllten sie ihren Zweck.
Hatten die Regierungen und Stadtbehörden früher das
Anbringen von Zeichen verordnet und befohlen, so sahen sie
sich später genötigt, strenge Maßregeln zu ergreifen, um die Aus-
schreitungen der Gewerbetreibenden zu beschränken, denn
die ohnehin engen Straßen und Gassen wurden durch die abnorm
großen Zeichen vollends versperrt. Die das Hereinfallen
und Verbreiten des Tageslichtes und des Laternenscheines
hindernden Aushängeschilde wurden tatsächlich ein Übel-
stand, über den in zahlreichen Reiseschilderungen jener Zeit
Klage geführt wird.
Ein im Jahre 1765 England bereisender Franzose,
Grosley, berichtet: ‚Es fiel mir nichts mehr auf, als die enorme
Größe der Warenhäuser-Zeichen, der lächerliche Prunk der
Ornamente, mit denen diese Zeichen überladen sind und die
Höhe der triumphbogenartigen Stützen dieser Zeichen.‘‘ Die
Pariser litten nicht minder unter diesen ‚„Enormitäten‘‘. So
sagt ein Schriftsteller des 17. Jahrhunderts: „„‚Mächtige Guir-
landen baumelten an den Außenwänden der Verkaufsläden;
einzelne Perlen waren so groß wie Sauköpfe und die Federn
reichten bis zum dritten Stockwerk hinauf.‘“
Schon 1419 hatten die Stadtbehörden von London anzu-
ordnen, daß die ‚„Ale-stakes‘, die in der Front der Wirtshäuser
angebracht waren, nicht länger als sieben Fuß sein dürften,
da sie den Reitern hinderlich wären: desgleichen mußten