Full text: Entwicklung der Reklame vom Altertum bis zur Gegenwart

ÜBERTREIBUNGEN BEI LADENZEICHEN 
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junge Bulle‘ nach, ferner zweien Bildern Holbeins im Museum 
zu Basel. Goujon malte zu gleichem Zwecke eine ‚„‚Susanne im 
Bade‘; bekannt ist ferner, daß auch Guericoult, Watteau und 
Horace Vernet in ihren jüngeren Jahren derlei Zeichen ge- 
schaffen haben. Zu großer Berühmtheit gelangte am Rhein 
„der goldene Propfenzieher‘““ durch sein Wirtshausschild, mit 
welchem der Maler Schröter in Oberwesel seine aufgelaufene 
Rechnung beglich. 
Suchten so einzelne Kaufleute und Händler durch die 
Kostbarkeit ihrer Zeichen Aufsehen zu erregen, so suchten 
andere durch Absonderlichkeit, durch die Größe und den 
Umfang ihrer Aushängeschilde die Aufmerksamkeit des 
Publikums zu wecken. Je mehr Rot und Gold an die Schilder 
verwendet wurde, je größer und absonderlicher dieselben 
waren, desto mehr erfüllten sie ihren Zweck. 
Hatten die Regierungen und Stadtbehörden früher das 
Anbringen von Zeichen verordnet und befohlen, so sahen sie 
sich später genötigt, strenge Maßregeln zu ergreifen, um die Aus- 
schreitungen der Gewerbetreibenden zu beschränken, denn 
die ohnehin engen Straßen und Gassen wurden durch die abnorm 
großen Zeichen vollends versperrt. Die das Hereinfallen 
und Verbreiten des Tageslichtes und des Laternenscheines 
hindernden Aushängeschilde wurden tatsächlich ein Übel- 
stand, über den in zahlreichen Reiseschilderungen jener Zeit 
Klage geführt wird. 
Ein im Jahre 1765 England bereisender Franzose, 
Grosley, berichtet: ‚Es fiel mir nichts mehr auf, als die enorme 
Größe der Warenhäuser-Zeichen, der lächerliche Prunk der 
Ornamente, mit denen diese Zeichen überladen sind und die 
Höhe der triumphbogenartigen Stützen dieser Zeichen.‘‘ Die 
Pariser litten nicht minder unter diesen ‚„Enormitäten‘‘. So 
sagt ein Schriftsteller des 17. Jahrhunderts: „„‚Mächtige Guir- 
landen baumelten an den Außenwänden der Verkaufsläden; 
einzelne Perlen waren so groß wie Sauköpfe und die Federn 
reichten bis zum dritten Stockwerk hinauf.‘“ 
Schon 1419 hatten die Stadtbehörden von London anzu- 
ordnen, daß die ‚„Ale-stakes‘, die in der Front der Wirtshäuser 
angebracht waren, nicht länger als sieben Fuß sein dürften, 
da sie den Reitern hinderlich wären: desgleichen mußten
	        
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