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Vorwort
Bereits im vorigen Jahre hat der Verfasser dieser Schrift in einer
Aufsatzreihe: „Zur bevorstehenden großen Steuerreform“, die als
Sonderabdruck aus der Zeitschrift „Handwerk und Gewerbe‘ in
1% Tausend Exemplaren weiteren Kreisen zugänglich gemacht
worden ist, zu dem ersten Referentenentwurf eines Steuerverein-
heitlichungsgesetzes Stellung genommen. Am 5. November 1927
beschäftigte sich eine vom Verband Vereinigter Innungsausschüsse
von Rheinland- Westfalen einberufene Konferenz von Vertretern
der Innungsausschüsse und Fachverbände mit dem inzwischen er-
schienenen II, Entwurf des Reichsfinanzministers zum gleichen
Problem. Die Konferenz kritisierte scharf das Vorgehen der Re-
gierung, die die Vorlage den Berufsvertretungen mit so kurzer
Fristbemessung zugeleitet habe, daß eine gründliche und eingehende
Prüfung des Entwurfes gar nicht möglich gewesen sei, Es wurde für
notwendig erachtet, die Diskussion über das heikle Thema so lange
in Fluß zu halten, bis eine gründliche Klärung der ganzen Materie
erfolgt sei. Infolge des energischen Widerstandes der Länder wurde
der Entwurf dem Reichstage noch nicht vorgelegt, wodurch Zeit
zur Prüfung gegeben war. Dem Verfasser dieser Schrift fiel die
Aufgabe zu, in einer gründlichen Untersuchung des II. Entwurfes
das Problem der Vereinheitlichung der Gewerbesteuer zu klären.
Um möglichen Einwänden, die schon beim Erscheinen meiner
ersten Schrift erhoben wurden, von vornherein die Spitze abzu-
brechen, bemerke ich ausdrücklich, daß die von mir geleiteten und
befreundeten sonstigen Verbände in Kemer Weise auf den Inhalt
dieser Denkschrift sich festgelegt haben. Vielmehr ist sie lediglich
als persönliche Arbeit zu werten, wenngleich sie naturgemäß dem
Sinne und Geiste nach den Anschauungen entspricht, die sich im
Laufe der Jahre im rheinisch-westfälischen Handwerk durch die
enge Gemeinschaftsarbeit zwischen den Innungsausschüssen und
den heimischen Gemeindeverwaltungen gebildet haben. Hieraus
ergab sich ganz von selbst die Verpflichtung, auf die große Gefahr
hinzuweisen, die durch eine Verkümmerung des gemeindlichen
Selbstverwaltungsrechts für Handwerk, Gewerbe und Handel
entstehen muß. I
Möge die vorliegende Schrift der Wirtschaft und besonders dem
durch Steuern und Bürokratie gequälten Mittelstande Hilfe leisten
zu einer wirklichen Reform der jetzigen Zustände.
Essen, im August 1928.
DER VERFASSER