Full text: Ursachen und Wirkungen der beabsichtigten Gewerbesteuerreform

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Vorwort 
Bereits im vorigen Jahre hat der Verfasser dieser Schrift in einer 
Aufsatzreihe: „Zur bevorstehenden großen Steuerreform“, die als 
Sonderabdruck aus der Zeitschrift „Handwerk und Gewerbe‘ in 
1% Tausend Exemplaren weiteren Kreisen zugänglich gemacht 
worden ist, zu dem ersten Referentenentwurf eines Steuerverein- 
heitlichungsgesetzes Stellung genommen. Am 5. November 1927 
beschäftigte sich eine vom Verband Vereinigter Innungsausschüsse 
von Rheinland- Westfalen einberufene Konferenz von Vertretern 
der Innungsausschüsse und Fachverbände mit dem inzwischen er- 
schienenen II, Entwurf des Reichsfinanzministers zum gleichen 
Problem. Die Konferenz kritisierte scharf das Vorgehen der Re- 
gierung, die die Vorlage den Berufsvertretungen mit so kurzer 
Fristbemessung zugeleitet habe, daß eine gründliche und eingehende 
Prüfung des Entwurfes gar nicht möglich gewesen sei, Es wurde für 
notwendig erachtet, die Diskussion über das heikle Thema so lange 
in Fluß zu halten, bis eine gründliche Klärung der ganzen Materie 
erfolgt sei. Infolge des energischen Widerstandes der Länder wurde 
der Entwurf dem Reichstage noch nicht vorgelegt, wodurch Zeit 
zur Prüfung gegeben war. Dem Verfasser dieser Schrift fiel die 
Aufgabe zu, in einer gründlichen Untersuchung des II. Entwurfes 
das Problem der Vereinheitlichung der Gewerbesteuer zu klären. 
Um möglichen Einwänden, die schon beim Erscheinen meiner 
ersten Schrift erhoben wurden, von vornherein die Spitze abzu- 
brechen, bemerke ich ausdrücklich, daß die von mir geleiteten und 
befreundeten sonstigen Verbände in Kemer Weise auf den Inhalt 
dieser Denkschrift sich festgelegt haben. Vielmehr ist sie lediglich 
als persönliche Arbeit zu werten, wenngleich sie naturgemäß dem 
Sinne und Geiste nach den Anschauungen entspricht, die sich im 
Laufe der Jahre im rheinisch-westfälischen Handwerk durch die 
enge Gemeinschaftsarbeit zwischen den Innungsausschüssen und 
den heimischen Gemeindeverwaltungen gebildet haben. Hieraus 
ergab sich ganz von selbst die Verpflichtung, auf die große Gefahr 
hinzuweisen, die durch eine Verkümmerung des gemeindlichen 
Selbstverwaltungsrechts für Handwerk, Gewerbe und Handel 
entstehen muß. I 
Möge die vorliegende Schrift der Wirtschaft und besonders dem 
durch Steuern und Bürokratie gequälten Mittelstande Hilfe leisten 
zu einer wirklichen Reform der jetzigen Zustände. 
Essen, im August 1928. 
DER VERFASSER
	        
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