weiterhin möglich. Im übrigen befolgen die
Vorschläge den Grundsatz, im Noten⸗ und Münz⸗
wesen unverändert zu lassen, was sich bisher
bewährt und eingelebt hat.
Der Vorstand der Zürcher Handelskammer
gab seine Zustimmung, und er hofft, daß das
auf das Notwendige und Zweckmäßige abzielende
Gutachten sich dem Eidgenössischen Finanzdepar⸗
tement und den gesetzgebenden Behörden als
nützliche Vorarbeit erweisen werde.
Zürich, im Juni 1928.
Zürcher Handelskammer
Der Präsident: Der Vizepräsident:
John Syz. Emil Richard.
Der J. Sekretär:
Hermann Meyer.
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