Zwangskurs, die Notlage, verschwunden ist, in
der Bank- und übrigen Geschäftswelt die Auf—
hebung des Zwangskurses und die Wieder—
einführung der Noteneinlösung verlangt wird.
Hauptmotib ist dabei die Sorge um den Kredit
unserer Währung im internationalen Finanz⸗
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strieggende — Einwendungen gegen die Fort—⸗
dauer des Zwangskurses auch aus rein recht⸗
lichen Gründen mit Rüchsicht auf Verfassung und
Gefetz jederzeit zu gewärtigen.
Daneben drängen auch auf anderm Gebiete
des Geldwesens, im Münzwesen, wichtige
Fragen auf Behandlung und Antwort. Die
Lateinische Münzunion ist zerfallen. Die freie
Münzzirkulation zwischen den Verbandsstaaten,
diese charakteristische Funktion der Münzunion,
war schon bei Kriegsausbruch verloren gegan—
gen. Die vertragliche Bindung dagegen dauerte
weiter, bis der verlustbringende Zufluß von
Unionssilbermünzen in die Schweiz 1920 und
1921 zu eigentlichen Liquidationsabkommen
zwang. Als dann Ende 1926 die Schweiz ihren
Partnern erklärte, daß sie das Vertragsverhält⸗
nis als gelöst betrachte, blieb uns von der Union
nicht nur die Fünffrankenlast zurück, sondern
überdies eine ganz merkwürdige Unordnung in
der eigenen Gesetzgebung. Vor der Gründung
der Lateinischen Münzunion im Jahre 1865
hatte die Schweiz bereits eine autonome Münz⸗
gesetzgebung vom Jahre 1880 mit Aenderungen
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