Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft.
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Ansturm ihrer Kunden ruhig heranfluten und über sich ergehen ließen,
hatten die Kassen viele Millionen Frcs. Einlagen auszuzahlen. Allein
der „Credit Industriel" zahlte in sechs Tagen, vom 27. Juli an bis zum
x. August, 150 502 000 Frcs. an seine Depositengläubiger und Kredi
toren zurück 1 ). Auch die anderen Banken berichten, daß ihnen in jenen
kritischen Tagen einige hundert Millionen Franken entzogen wurden, die
sie zum Teil mit den aus Rediskontierungen herrührenden Mitteln zu
effektuieren suchten. Ihre Wechselportefeuilles hatten somit eine be
trächtliche Abnahme zu verzeichnen, dafür erhöhte sich aber das Porte
feuille der Notenbank in der gleichen Zeit, vom 27. Juli bis 6. August
um rund 2352 Milk Frcs. * I 2 ). Diese den Banken zugewendete Hilfe konnte
dennoch keine hinreichende Befriedigung gegenüber allen Anforderungen
gewähren. Die Notenbank mußte aber eine weitere Diskontierung im
Hinblick auf ihre Aufgaben gegenüber dem Staat versagen, und die
Banken stellten damit ihrerseits die Zahlungen ein. Sie wurden hierzu
um so dringender gezwungen, nicht allein durch die berechtigte und
verständliche Zurückhaltung der letzten Kreditquelle des Landes, als
auch durch den Umstand, daß durch den Börsenschluß in Paris und an
allen anderen Plätzen ihnen jede Ausgleichsmöglichkeit und Heranziehung
von Kapitalien durch Effektenverkäufe unterbunden war. Die Coulisse der
Pariser Börse schloß am 27. Juli keine Geschäfte mehr ab, am 3. August
wurde die Börse vollkommen geschlossen. Am Londoner Markt waren
nicht einmal internationale erstklassige Werte zu verkaufen, und die Stock-
Exchange verschloß am 31. Juli ihre Pforten. Mailand und Rom, Zürich
und Amsterdam stellten ihre Notierungen gleichfalls ein. Damit war
von vornherein jeder Weg des Verkaufs guter heimischer und inter
nationaler Effekten, die man in der Bankpolitik bislang als sofort greif
bare Reserve anzusehen pflegte, versperrt.
Den Geschäftsleuten, die nach alter Sitte sofort bei Abgabe der
Waren auf ihre Kunden ziehen und die Tratten bei ihren Banken dis
kontieren, um Lohn- und Gehaltszahlungen, Steuern und andere Ab
gaben zu leisten, wurden die Wechsel nicht mehr diskontiert. Die Depo
sitenkunden standen vor versperrten Schaltern.
Gesetzlich wurden die Banken zur Einstellung ihrer legitimen Zah
lungsverpflichtungen durch die Verordnung vom 9. August 1914 er
mächtigt, die mit rückwirkender Kraft ab 1. August 1914 ausgestattet
wurde.
Das Moratorium vom 9. August 1914 über die Rückziehung von
Bardepots bei Banken und Kreditinstituten — Bankmoratorium — ist
wohl neben dem Wechselmoratorium die einschneidendste Maßregel im
b Siehe Geschäftsbericht des Credit Industriel, abgedruckt im L’Economiste Franpais
I 9i5, S. 6i4/rs. Nach dem Bericht überstiegen die Auszahlungen die Einzahlungen um
68 754 000,00 Frcs., d. h. also 81 748 000,00 Frcs. flössen der Bank aus anderen Quellen
2U , eingegangene Außenstände, Rediskontierung bei der Notenbank usf., so daß sie immer
noch rund 69,00 Milk Frcs. aus eigener Kraft abführen konnte.
2 ) Rede von Ribot in der Kammer vom 18. Dezember rgi4, siehe L'Economiste
Franpais No. 52, S. 652—653.