landesgerichtssprengel Innsbruck zugewiesen worden ist!).
Schließlich wurden die Oberstaatsanwaltschaften und die
Öberlandesgerichtspräsidien dadurch entlastet, daß die
Verwaltung der Strafanstalten und Gerichtsgefängnisse
dem Justizministerium unmittelbar unterstellt und da-
durch eine Zwischeninstanz ausgeschaltet wurde, was
Wesentlich zur Verminderung des Schreibwerkes beige-
‘ragen hat.
Der Personalabhau, der im Zuge des Sanierungs-
werkes durchgeführt werden mußte, hat auch die Justiz-
verwaltung empfindlich getroffen. Der Personalstand, der
am |. Oktober 1922 6000 Mann betragen hat, wurde
im Zuge der Abbaumaßnahmen bis auf 5665 (anfangs
Jänner 1926) herabgemindert, ein Stand, mit dem. allerdings
Unmöglich das Auslangen gefunden werden konnte. Infolge-
dessen war es unvermeidlich, wieder Personalergänzun-
8cn durchzuführen, so daß der Personalstand am 30. Juni
1028 sich wieder auf 6070 Mann gehoben hat. Zu
bemerken ist, daß in der Zentralstelle (Justizministerium)
selbst 23 Beamte (von 19), somit fast ein Fünftel aus-
Seschieden wurden.
IL Ausbau der Leistungsfähigkeit des
Justizapparates.
‚Nach dem Zusammenbruch setzten die Gerichte ihre
(ätigkeit einfach fort. Selbstverständlich blieb die tief-
8chende Veränderung der ganzen Struktur unseres
Staatswesens nicht ohne FKinwirkung auf die Gerichte. Es
gelang aber der Justiz, ihre Unabhängigkeit auch gegen-
über den Stürmen des Umsturzes zu behaupten. Störun-
Sen der Rechtspflege durch revolutionäre Organisationen,
Insbesondere die sogenannten Arbeiterräte, sind zwar in
den Ersten Nachkriegsjahren vorgekommen, aber immer
;eltener geworden und schließlich mit dieser Institution
8ANZ verschwunden. Die Forderung nach Ersetzung des
Berufsrichters durch einen Volksrichter ist ernstlich über-
oAupt Nicht erhoben, sondern nur von ganz radikalen
Kreisen im Bewußtsein ihres utopischen Charakters auf-
Bestellt worden. Dagegen brachte die neue Zeit allerdings
bar Erweiterung des Laienelementes in der Strafgerichts-
Streben durch. die Einführung des Schöffengerichtes. Be-
die at auf die Rechtsprechung Finfluß zu gewinnen,
dım ichter zu einer bestimmten Art der Rechtsanwen-
Hama zu drängen, finden wir allerdings da und dort,
ran in der radikalen Presse. Aber auch diesen
zu Mungen kam niemals eine allzugroße Bedeutung
Rich war ihnen nirgends Erfolg beschieden, Die
Ral Sr haben es fast ausnahmslos verstanden, sich‘ im
een der bestehenden Gesetze der Denkungsart der
ranen a anzupassen. Es kann daher von einer Ver-
behaus Tise der Justiz, wie sie für Deutschland ‚vielfach
Ana n worden ist, nicht gesprochen werden. Finzelne
der K. © auf bestimmte Gerichte oder Richter, wie auch
Aal On um das FEheproblem und den Mutterschafts-
68 si a ilden keine Widerlegung dieser Behauptung, da
der © hier nicht um Fragen der Rechtsprechung, sondern
Dach 7°Setzgehung handelt und ihre Lösung weniger
erfolgen tischen als nach politischen Gesichtspunkten
aufl a Soll, was insbesondere für die Frage der Un-
Sichkeit der Fhe gilt. Vielleicht schwerer als die
) Verordnung vom 9, Oktober 1024, BGBL Nr. 380.
‚npassung an die Mentalität des jungen Staates war
lie Meisterung des Rechtsstoffes für die durch jahre-
ange Kriegsarbeit ihrem eigentlichen Berufe entfremdeten
lichter, das galt vornehmlich für jüngere Richter, die
ıus den Anfängen ihrer Laufbahn zu den Fahnen ge-
'ufen wurden und nach ihrer Rückkehr gewissermaßen
on vorne anfangen mußten. Diese Schwierigkeiten
onnten nur durch eisernen Fleiß überwunden werden;
iank der Hingebung der Beteiligten gelang es, auch
iber diese Klippe hinwegzukommen, wobei einerseits
lie Tätigkeit der Gerichtsinspektoren, anderseits die
Aitwirkung der Standesvertretung der KRichterschaft
vertvolle Hilfen darstellten.
Die schwersten Anforderungen stellte aber die sprung-
1afte und durchaus unregelmäßige Entwicklung des Ge-
:chäftsanfalles, die bei einzelnen Gerichten, welche ge-
vissermaßen Brennpunkte waren, zu geradezu Kkrisen-
1aften Erscheinungen führte. Aus den folgenden Zu-
'ammenstellungen ist ersichtlich, daß die ersten Nach-
xriegsjahre im Zeichen einer Überlastung der
5>trafgerichte standen. Dann folgte eine kurze
Deriode einer Entlastung, welche auch einen entsprechen-
len Personalabbau gestattete, der sich dann allerdings als
‚erhängnisvoll erwiesen hat, als im Zusammenhange
nit der Wirtschaftskrise eine ungeahnte Steigerung der
°treit- und Zwangsvollstreckungssachen, der Konkurse
ınd Ausgleiche eintrat. Es scheint, daß die Flut allmäh-
ich verebhbt, wenn auch der Stand an Zwangsvoll-
treckungen noch immer sehr bedenklich ist.
Die Häufung der Strafsachen gestaltete namentlich
lie Lage des Landesgerichtes für Strafsachen. in Wien
‚orübergehend gefahrdrohend; es ist der Tatkraft
ies Landesgerichtspräsidenten Dr. Ludwig Altmann
u verdanken; daß dieser größte Gerichtshof
les Bundesgebietes vor einem Zusammenbruch
»ewahrt blieb. Ähnlich gefahrdrohend gestaltete sich
ue Lage beim Exekutionsgericht Wien im Jahre 1926.
\uch hier gelang es in letzter Stunde, dem Zusammen-
virken aller berufenen Faktoren und nicht zuletzt dem
‚mtsleiter, dermaligen :Landesgerichts-Vizepräsidenten
\lbrecht Gerhardt, das Unheil zu verhüten. Die Ent-
vicklung der Geschäftslage bei den beiden Gerichten
st in den folgenden Tabellen 2 und 3 dargestellt.
Übersicht über die Belastung der Gerichte.
1910 bis 1027.
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Strafsachen |
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1919] 92.245 |27.701| 83.460) — —
‚920 / 115.118 | 80.758| 84.517 | 67| 111
1921 | 111:348 | 56.533/ 100.451 | 50] 105
‚922 | 126.373 | 50.717 95.458 | 711 79
928 110.172 | 73.206 157.387 1179| 758
924 | 234.885 47.947| 296,680 (628'4.068
925 |273.951 34.800 408.314 864/4.148
926 | 810.708 | 32.979! 502.760 1912/38 958
1927 n
136.205 | 175.939 | 55,897
114.182 | 188.117 78.976
98,929 | 211.640 | 72.447
10,177 | 228.063 | 63.292
93.340 | 243.960 | 38.505
92.108 ' 224.856 | 36.368
89.787 222.256 | 37,966
95.392 130.085 37.085
138.687 | 34.899