Contents: 10 Jahre Wiederaufbau

landesgerichtssprengel Innsbruck zugewiesen worden ist!). 
Schließlich wurden die Oberstaatsanwaltschaften und die 
Öberlandesgerichtspräsidien dadurch entlastet, daß die 
Verwaltung der Strafanstalten und Gerichtsgefängnisse 
dem Justizministerium unmittelbar unterstellt und da- 
durch eine Zwischeninstanz ausgeschaltet wurde, was 
Wesentlich zur Verminderung des Schreibwerkes beige- 
‘ragen hat. 
Der Personalabhau, der im Zuge des Sanierungs- 
werkes durchgeführt werden mußte, hat auch die Justiz- 
verwaltung empfindlich getroffen. Der Personalstand, der 
am |. Oktober 1922 6000 Mann betragen hat, wurde 
im Zuge der Abbaumaßnahmen bis auf 5665 (anfangs 
Jänner 1926) herabgemindert, ein Stand, mit dem. allerdings 
Unmöglich das Auslangen gefunden werden konnte. Infolge- 
dessen war es unvermeidlich, wieder Personalergänzun- 
8cn durchzuführen, so daß der Personalstand am 30. Juni 
1028 sich wieder auf 6070 Mann gehoben hat. Zu 
bemerken ist, daß in der Zentralstelle (Justizministerium) 
selbst 23 Beamte (von 19), somit fast ein Fünftel aus- 
Seschieden wurden. 
IL Ausbau der Leistungsfähigkeit des 
Justizapparates. 
‚Nach dem Zusammenbruch setzten die Gerichte ihre 
(ätigkeit einfach fort. Selbstverständlich blieb die tief- 
8chende Veränderung der ganzen Struktur unseres 
Staatswesens nicht ohne FKinwirkung auf die Gerichte. Es 
gelang aber der Justiz, ihre Unabhängigkeit auch gegen- 
über den Stürmen des Umsturzes zu behaupten. Störun- 
Sen der Rechtspflege durch revolutionäre Organisationen, 
Insbesondere die sogenannten Arbeiterräte, sind zwar in 
den Ersten Nachkriegsjahren vorgekommen, aber immer 
;eltener geworden und schließlich mit dieser Institution 
8ANZ verschwunden. Die Forderung nach Ersetzung des 
Berufsrichters durch einen Volksrichter ist ernstlich über- 
oAupt Nicht erhoben, sondern nur von ganz radikalen 
Kreisen im Bewußtsein ihres utopischen Charakters auf- 
Bestellt worden. Dagegen brachte die neue Zeit allerdings 
bar Erweiterung des Laienelementes in der Strafgerichts- 
Streben durch. die Einführung des Schöffengerichtes. Be- 
die at auf die Rechtsprechung Finfluß zu gewinnen, 
dım ichter zu einer bestimmten Art der Rechtsanwen- 
Hama zu drängen, finden wir allerdings da und dort, 
ran in der radikalen Presse. Aber auch diesen 
zu Mungen kam niemals eine allzugroße Bedeutung 
Rich war ihnen nirgends Erfolg beschieden, Die 
Ral Sr haben es fast ausnahmslos verstanden, sich‘ im 
een der bestehenden Gesetze der Denkungsart der 
ranen a anzupassen. Es kann daher von einer Ver- 
behaus Tise der Justiz, wie sie für Deutschland ‚vielfach 
Ana n worden ist, nicht gesprochen werden. Finzelne 
der K. © auf bestimmte Gerichte oder Richter, wie auch 
Aal On um das FEheproblem und den Mutterschafts- 
68 si a ilden keine Widerlegung dieser Behauptung, da 
der © hier nicht um Fragen der Rechtsprechung, sondern 
Dach 7°Setzgehung handelt und ihre Lösung weniger 
erfolgen tischen als nach politischen Gesichtspunkten 
aufl a Soll, was insbesondere für die Frage der Un- 
Sichkeit der Fhe gilt. Vielleicht schwerer als die 
) Verordnung vom 9, Oktober 1024, BGBL Nr. 380. 
‚npassung an die Mentalität des jungen Staates war 
lie Meisterung des Rechtsstoffes für die durch jahre- 
ange Kriegsarbeit ihrem eigentlichen Berufe entfremdeten 
lichter, das galt vornehmlich für jüngere Richter, die 
ıus den Anfängen ihrer Laufbahn zu den Fahnen ge- 
'ufen wurden und nach ihrer Rückkehr gewissermaßen 
on vorne anfangen mußten. Diese Schwierigkeiten 
onnten nur durch eisernen Fleiß überwunden werden; 
iank der Hingebung der Beteiligten gelang es, auch 
iber diese Klippe hinwegzukommen, wobei einerseits 
lie Tätigkeit der Gerichtsinspektoren, anderseits die 
Aitwirkung der Standesvertretung der KRichterschaft 
vertvolle Hilfen darstellten. 
Die schwersten Anforderungen stellte aber die sprung- 
1afte und durchaus unregelmäßige Entwicklung des Ge- 
:chäftsanfalles, die bei einzelnen Gerichten, welche ge- 
vissermaßen Brennpunkte waren, zu geradezu Kkrisen- 
1aften Erscheinungen führte. Aus den folgenden Zu- 
'ammenstellungen ist ersichtlich, daß die ersten Nach- 
xriegsjahre im Zeichen einer Überlastung der 
5>trafgerichte standen. Dann folgte eine kurze 
Deriode einer Entlastung, welche auch einen entsprechen- 
len Personalabbau gestattete, der sich dann allerdings als 
‚erhängnisvoll erwiesen hat, als im Zusammenhange 
nit der Wirtschaftskrise eine ungeahnte Steigerung der 
°treit- und Zwangsvollstreckungssachen, der Konkurse 
ınd Ausgleiche eintrat. Es scheint, daß die Flut allmäh- 
ich verebhbt, wenn auch der Stand an Zwangsvoll- 
treckungen noch immer sehr bedenklich ist. 
Die Häufung der Strafsachen gestaltete namentlich 
lie Lage des Landesgerichtes für Strafsachen. in Wien 
‚orübergehend gefahrdrohend; es ist der Tatkraft 
ies Landesgerichtspräsidenten Dr. Ludwig Altmann 
u verdanken; daß dieser größte Gerichtshof 
les Bundesgebietes vor einem Zusammenbruch 
»ewahrt blieb. Ähnlich gefahrdrohend gestaltete sich 
ue Lage beim Exekutionsgericht Wien im Jahre 1926. 
\uch hier gelang es in letzter Stunde, dem Zusammen- 
virken aller berufenen Faktoren und nicht zuletzt dem 
‚mtsleiter, dermaligen :Landesgerichts-Vizepräsidenten 
\lbrecht Gerhardt, das Unheil zu verhüten. Die Ent- 
vicklung der Geschäftslage bei den beiden Gerichten 
st in den folgenden Tabellen 2 und 3 dargestellt. 
Übersicht über die Belastung der Gerichte. 
1910 bis 1027. 
es, , —— 
Strafsachen | 
£ © . 1 a 
BD +—- 
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> X "7 (&- 
1919] 92.245 |27.701| 83.460) — — 
‚920 / 115.118 | 80.758| 84.517 | 67| 111 
1921 | 111:348 | 56.533/ 100.451 | 50] 105 
‚922 | 126.373 | 50.717 95.458 | 711 79 
928 110.172 | 73.206 157.387 1179| 758 
924 | 234.885 47.947| 296,680 (628'4.068 
925 |273.951 34.800 408.314 864/4.148 
926 | 810.708 | 32.979! 502.760 1912/38 958 
1927 n 
136.205 | 175.939 | 55,897 
114.182 | 188.117 78.976 
98,929 | 211.640 | 72.447 
10,177 | 228.063 | 63.292 
93.340 | 243.960 | 38.505 
92.108 ' 224.856 | 36.368 
89.787 222.256 | 37,966 
95.392 130.085 37.085 
138.687 | 34.899
	        
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