Metadata : Zur Wertzollfrage

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der  Zigarettensteuer,  dessen  Soll  im  Rechnungsjahre  1907
13,2  Millionen  betrug,  war  somit  auf  19,2  Millionen
Mark  anzusetzen.
Demzufolge  wurde  für  die  Berechnung  des  Ertrages
im  Beharrungszustande  die  folgende  Übersicht  maßgebend,
bezüglich  deren  Einzelheiten  —  soweit  sie  nicht  im  Vorstehenden ­
  begründet  sind  —  sich  die  Beläge  in  der  Reichstagsdrucksache ­
  Nr.  994  (I.  Session  1907/09)  finden.

Ertragsberechnung  für  den  Beharrungszustand:

Zoll  für

660  000  dz.

unbearb.  TaM. ­



bakblätter

zu

85  M.  f.  d.  dz

56  100  000

„  „

12  000

„

Tabaklaugen

„

100

„  „  „  „

1200  000

ii  ii

18000

„

Tabakrippen

„

85

„  „  „  „

1530  000

„  „

4  500

„

Karotten

„

210

„  „  „  „

945  000

„  „

500

„

Rauch-Kau-Schnupftabak



„

300

„  „  „  „

150  000

„  „

70

„

Feinschnitt

„

700

„  „  „  „

49  000

„  „

4  000

„

Zigaretten

„

1000

„  „  „  „

4  000  000

„  „

2  000

„

Zigarre»

„

270

ft  tr  rr  tt

540  000

Wertzoll  für  4  Will.

M.

Zigarren

„

40

Ol
10

1  600  000

„

„  96  „

„

unbearb.  Tabakblätter ­



„

40

OjO

38  400  000

Steuer

„  266  000

dz

inl.  Tabakbl.

„

57

M.  f.  d.  ä2.  15  162  000

„

„  4  000

„

inl.  Grmnpen

„

45

„  „  „  „

180  000

119  856  ooo
hierzu  Zigarettensteuer  19  200  000
mithin  gesamte  Rohsolleinnahme  139  056  000
Hiervon  ab  die  Rohsolleinnah  me  des  Erntejahres ­
  1907/08  für  Tabakzoll  u.  -Steuer  79  800  000  M.
und  die  Rohsolleinnahme  des  Rechnungsjahres ­
  1907/08  für  Zigarettcnsteuer  15  200  000  „  95  000  000

Mithin  Mehrertrag  M.  44  056  000
            
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