Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

iS. Dezember 1920, also sehr bald nach Kriegsschluß, 
erfuhr das Fremdenverkehrswesen in diesem Lande eine 
Regelung, als deren springender Punkt die Errichtung 
eines Landesverkehrsamtes anzusehen ist. Damit 
wurde zum erstenmal nach dem Kriege eine Bindung 
der maßgebenden Landesorganisation für 
Fremdenverkehr an die zuständige Landes- 
regierung geschaffen und die bisher üblich gewesene 
vereinsmäßige Grundlage verlassen. Diese Konstruktion 
hatte vollen Erfolg und beschleunigte sichtlich die 
Tatkraft Tirols im Fremdenverkehrswesen. Sie fand 
später in mehr oder weniger ähnlicher Form Nachahmung 
in den anderen Bundesländern, in denen 
vorerst nur Landesverbände für Fremdenverkehr be- 
standen. Auch im jüngsten österreichischen Bundesland 
wurde mit Unterstützung durch das Bundesministerium 
für Handel und Verkehr und der burgenländischen 
Landesregierung zu Anfang des Jahres 1925 nach dem 
Muster der Schwesterländer ein Landesverband für 
Fremdenverkehr errichtet. Alle Landesverbände für 
Fremdenverkehr traten zum Österreichischen Verkehrs- 
verband zusammen, dem das Tiroler Landesverkehrs- 
amt ebenfalls angehörte. 
Als Markstein in der inneren Organisation des Frem- 
denverkehrswesens muß jedoch die vom Bundesminister 
für Handel und Verkehr, Dr. Schürff, als Chef des 
mit der staatlichen Fremdenverkehrsförderung betrauten 
Ressorts der Bundesregierung einberufene Fremden- 
verkehrsenquete, die am 9. und 10, August 1923 in 
Wien stattfand, bezeichnet werden. Hier waren zum 
erstenmal nach dem Kriege außer den unmittelbar mit 
der Pflege des Fremdenverkehrs befaßten Landesorga- 
nisationen auch Vertreter der einschlägigen Behörden, 
der Presse und der maßgebenden Unternehmungen und 
Körperschaften, die am Fremdenverkehr Anteil nahmen, 
geladen und hier zeigte es sich zum erstenmal, wie 
weit verzweigt und vielfadı die Zusammenhänge des 
Fremdenverkehrs mit dem gesamten öffentlichen und 
wirtschaftlichen Leben sind. Von diesem Tage an trat ein 
offensichtlichher Umschwung in der Denkungsweise der 
Öffentlichkeit ein. Ein weiterer großer Erfolg dieser 
Enquete lag darin, daß es gelungen war, durch die Ver- 
einigung aller in Frage kommenden Stellen an einem 
Beratungstische, die Fremdenverkehrsfrage auch nachaußen 
hin unter einheitliche Führung zu stellen und auf diese 
Weise eine weitere Kräftezersplitterung in Einzelaktionen 
hintanzuhalten. Dies trat noch mehr in Erscheinung, als 
im Sinne eines auf der Enquete gestellten Antrages der 
Bundesminister für Handel und Verkehr im Oktober 
desselben Jahres den Ausschuß für Fremdenver- 
kehrsangelegenheiten bei seinem Ministerium 
schuf. Fin bedeutender Vorzug des neuen Ausschusses 
bestand darin, daß nunmehr in der Regel stets dieselben 
Persönlichkeiten an seinen Tagungen teilnahmen, was 
sowohl für das Niveau der Beratungen als auch für die 
Teilnehmer, die auf diese Art leicht und sicher in die 
ganze Materie eindrangen, von großem Vorteil war. 
Der Ausschuß trat nun in der Folge gewöhnlich dreimal 
jährlich zu ordentlichen Tagungen zusammen, und zwar 
zuerst in Wien, später der Reihe nach in allen Bundes- 
jändern. Hiedurch erhielten die Ausschußmitglieder nicht 
nur Gelegenheit, die heimischen Fremdenverkehrsverhält- 
jisse. an Ort und Stelle kennenzulernen bzw. 
seurteilen. zu können, sondern es wurde .der er- 
vünschte Kontakt mit den Bundesländern gefestigt und 
jort das Interesse in hohem Maße geweckt. Da auch 
lie inländische Presse und die Korrespondenten der 
ıuswärtigen Presse der an sie ergangenen Einladung zur 
Teilnahme an den Tagungen gerne Folge leisteten, so 
war der neue Ausschuß bald das allgemein anerkannte 
"orum für die Erörterung wichtiger und gemeinsamer 
Fremdenverkehrsfragen, die zu vielen wertvollen An- 
‚egungen und Gutachten führte. Andererseits aber half 
lie Gelegenheit persönlicher Aussprache über manche 
ichwierigkeiten hinweg und förderte das gegenseitige 
/ertrauen. Den vorläufigen Abschluß der inneren Or- 
zanisation im Fremdenverkehrswesen bildete .die durch 
ıjn Länderübereinkommen im Sinne des $ 107 des 
Zundes-Verfassungsgesetzes zustande gekommene Schaf- 
‘ung des Fremdenverkehrsrates der öster- 
‚eichischen Bundesländer, die im Herbste des 
Jahres 1927 in Wien erfolgte. Diese Körperschaft, der 
zur die Landesregierungen als stimmberechtigte Mit- 
zlieder angehören und in der der jeweilige Bundes- 
minister für Handel und Verkehr, bzw. ein von ihm 
bestellter Stellvertreter den Vorsitz führt, tagt mindestens 
zweimal im Jahre zum Zwecke der Wahrnehmung, 
?örderung und Vertretung gemeinsamer Fremdenver- 
zehrsinteressen. Die Geschäftsführung besorgt die mit 
ler staatlichen Fremdenverkehrsförderung betraute Ab- 
‘eilung des Bundesministeriums für Handel und Verkehr 
Die staatliche Fremdenverkehrsförderung. 
Als Nachfolger der vor dem Kriege und auch noch im 
<riege bestandenen Fremdenverkehrsdepartements im 
Ministerium für öffentliche Arbeiten und im Lisenbahn- 
ninisterium wurde von dem Tage der Frrichtung der 
caufmännischen Unternehmung „Österr. Bundesbahnen” 
im Bundesministerium für Handel und Verkehr ein 
Dezernat für staatliche Fremdenverkehrs- 
örderung errichtet. Es erhielt zunächst für das 
ahr 1924 einen Jahreskredit von K 102,000.000. 
\uch noch für 1925 konnte ein höherer Betrag nicht 
zrlangt werden. Erst im Jahre 1926 erreichte der Fremden- 
‚erkehrskredit eine Höhe von S 15.000, stieg im Jahre 
1927 auf S 28.000 und im Jahre 1928 auf S 40.000. Wie 
ıußerordentlich bescheiden auch die Dotationen deı 
etzten Jahre bezeichnet werden müssen, zeigt ein Ver- 
zleich mit den Summen, die vor dem Kriege für die 
;taatlihe Fremdenverkehrsförderung zur Verfügung 
;tanden. Der auf das heutige Gebiet der Republik Öster- 
‚eich reduzierte Betrag würde sich nach den damaligen 
Sätzen auf ungefähr S 240.000 belaufen, also auf das 
jechsfache des jetzigen Kredites. Leider sind die Ver- 
ıältnisse im Staatshaushalte auch gegenwärtig noch nicht 
Jerart, daß eine Angleichung an den Vorkriegskredit für 
”remdenverkehrsförderung in der nächsten Zeit zu er- 
ı1offen ist. Es muß daher die Hauptaufgabe der zustän- 
ligen staatlichen Dienststelle sein, die mangelnden geld- 
ichen Mittel durch fördernde Maßnahmen in anderer 
lichtung ersetzen zu trachten. Hiezu gehört vor allem 
lie Mitwirkung an der Beseitigung der noch meist aus 
ler Kriegszeit bestehenden Hemmungen für die Ent- 
vicklung des Fremdenverkehrs. an der Schaffung gün-
	        
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