Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

DAS ANWENDUNGSGEBIET 133

Wenn man eine werktätige Bevölkerung von 9.000.000 annimmt, so
würden auf 100 Werktätige ungefähr 23 Versicherte entfallen.
Da die lohnarbeitende Bevölkerung auf 4.270.000 Personen geschätzt
wird, so kommen auf 100 Lohnarbeiter 44 Versicherte.
Hierbei ist zu beachten, dass während einer Übergangszeit die landwirtschaftlichen
 Arbeiter in den früher russischen Gebieten Polens der Versicherung
 nicht unterworfen sind. Diese Arbeiter bilden einen grossen Teil
der gesamten lohnarbeitenden Bevölkerung.

RUMÄNIEN
Altes Königreich und Bessarabien
PFLICHTVERSICHERUNG
Der Kreis der Versicherten
Das Krankenversicherungsgesetz vom 25. Januar 1912 gilt im alten
Königreich und in Bessarabien. Versicherungspflichtig sind Gesellen, Tagelöhner
 und Handwerks-Lehrlinge (Art. 1), Handwerker auf dem Lande,
die Hilfskräfte oder Lehrlinge beschäftigen, Facharbeiter, Handarbeiter
und Lehrlinge der Grossbetriebe, Hüttenwerke, Bergwerke und Stein.
brüche (Art. 2).
Das Gesetz erfasst die für eigene Rechnung arbeitenden Handwerker
und die Lohnarbeiter. Lehrlinge sind’ versicherungspflichtig, auch wenn
sie keinen Entgelt empfangen.
Ausschluss und Befreiung von der Versicherung
Das Gesetz findet keine Anwendung auf Arbeiter in der Landwirtschaft,
im Handels- und Transportgewerbe sowie auf Hausgehilfen.

Ardeal
Das Krankenversicherungssystem dieser Provinz beruht auf dem
ungarischen Gesetz Nr. XIX. von 1907 (siehe Ungarn). Dieses Gesetz galt
zunächst nicht für die landwirtschaftlichen Arbeiter, aber eine Verordnung
von 1919 hat diese Lücke ausgefüllt. So sind jetzt alle Lohnarbeiter in
Industrie und Handel und in der Landwirtschaft, ohne Rücksicht auf die
Höhe ihres Verdienstes, der Versicherung unterworfen. Wer keinen Lohn
erhält, ist nicht versicherungspflichtie,

Bukowina
Die in der Bukowina geltende Regelung beruht auf der österreichischen
Gesetzgebung. Danach sind die Lohnarbeiter des Handels und der Industrie
ausnahmslos versicherungspflichtig. Landwirtschaftliche Arbeiter und
AO die keinen Lohn empfangen, sind von der Versicherung ausgeschlossen.


Statistik
Zahl der Ende 1924 versicherten Personen. 1

Beschäftigung

Grossindustrie (mehr
als 20 Arbeiter). .
Kleinindustrie (weniger
 als 20 Arbeiter)
Handel. , .. |
Ackerbau, . . .
Beamte, . ...
Hausgehilfen in persönlichen
 Diensten.

Altes Königreich
 und
Aessarahien

414.000
136.000

Ardeasal

182 _ 970

109.120
25.813
66.262
17.062

Q_ 894

Bukowinas

10.5060

19.500
3.500
1.700
500

200

Gesamtkönigreich


507.470

264.620
29.313
67.962
17.562

10.194

+ Buletinul Muneii, April, Mai, Juni 1926. Nr. 4. 5. 6. Seite 2RR.
            
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