Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

DAS ANWENDUNGSGEBIET 133 
Wenn man eine werktätige Bevölkerung von 9.000.000 annimmt, so 
würden auf 100 Werktätige ungefähr 23 Versicherte entfallen. 
Da die lohnarbeitende Bevölkerung auf 4.270.000 Personen geschätzt 
wird, so kommen auf 100 Lohnarbeiter 44 Versicherte. 
Hierbei ist zu beachten, dass während einer Übergangszeit die landwirt- 
schaftlichen Arbeiter in den früher russischen Gebieten Polens der Versi- 
cherung nicht unterworfen sind. Diese Arbeiter bilden einen grossen Teil 
der gesamten lohnarbeitenden Bevölkerung. 
RUMÄNIEN 
Altes Königreich und Bessarabien 
PFLICHTVERSICHERUNG 
Der Kreis der Versicherten 
Das Krankenversicherungsgesetz vom 25. Januar 1912 gilt im alten 
Königreich und in Bessarabien. Versicherungspflichtig sind Gesellen, Tage- 
löhner und Handwerks-Lehrlinge (Art. 1), Handwerker auf dem Lande, 
die Hilfskräfte oder Lehrlinge beschäftigen, Facharbeiter, Handarbeiter 
und Lehrlinge der Grossbetriebe, Hüttenwerke, Bergwerke und Stein. 
brüche (Art. 2). 
Das Gesetz erfasst die für eigene Rechnung arbeitenden Handwerker 
und die Lohnarbeiter. Lehrlinge sind’ versicherungspflichtig, auch wenn 
sie keinen Entgelt empfangen. 
Ausschluss und Befreiung von der Versicherung 
Das Gesetz findet keine Anwendung auf Arbeiter in der Landwirtschaft, 
im Handels- und Transportgewerbe sowie auf Hausgehilfen. 
Ardeal 
Das Krankenversicherungssystem dieser Provinz beruht auf dem 
ungarischen Gesetz Nr. XIX. von 1907 (siehe Ungarn). Dieses Gesetz galt 
zunächst nicht für die landwirtschaftlichen Arbeiter, aber eine Verordnung 
von 1919 hat diese Lücke ausgefüllt. So sind jetzt alle Lohnarbeiter in 
Industrie und Handel und in der Landwirtschaft, ohne Rücksicht auf die 
Höhe ihres Verdienstes, der Versicherung unterworfen. Wer keinen Lohn 
erhält, ist nicht versicherungspflichtie, 
Bukowina 
Die in der Bukowina geltende Regelung beruht auf der österreichischen 
Gesetzgebung. Danach sind die Lohnarbeiter des Handels und der Industrie 
ausnahmslos versicherungspflichtig. Landwirtschaftliche Arbeiter und 
AO die keinen Lohn empfangen, sind von der Versicherung ausge- 
schlossen. 
Statistik 
Zahl der Ende 1924 versicherten Personen. 1 
Beschäftigung 
Grossindustrie (mehr 
als 20 Arbeiter). . 
Kleinindustrie (weni- 
ger als 20 Arbeiter) 
Handel. , .. | 
Ackerbau, . . . 
Beamte, . ... 
Hausgehilfen in per- 
sönlichen Diensten. 
Altes König- 
reich und 
Aessarahien 
414.000 
136.000 
Ardeasal 
182 _ 970 
109.120 
25.813 
66.262 
17.062 
Q_ 894 
Bukowinas 
10.5060 
19.500 
3.500 
1.700 
500 
200 
Gesamt- 
königreich 
507.470 
264.620 
29.313 
67.962 
17.562 
10.194 
+ Buletinul Muneii, April, Mai, Juni 1926. Nr. 4. 5. 6. Seite 2RR.
	        
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