Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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ALLGEMEINE EINLEITUNG 
und vollständige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des 
Erkrankten zu beseitigen. Wie gestalten sich nun unter dem 
Einfluss dieser neu gestellten Ziele, Heilung und Krankheits- 
vorbeugung, das System der Versicherungsleistungen ? 
Dieses System kann bei einer Versicherung, die ständig an 
Ausdehnung gewinnt, nicht mit einem Schlage an neue Ziele 
angepasst werden, Die Verbesserung und Ausgestaltung der 
Leistungen vollzieht sich im Laufe einer langsamen Entwicklung 
nur stufenweise. Die Mindestleistung, wie sie ursprünglich in 
den Gesetzen vorgesehen ist, wird zunächst nur von einigen be- 
sonders günstig arbeitenden Versicherungsträgern überboten. 
Freiwillige Zusatzleistungen zur gesetzlichen Mindestleistung 
führen allmählich zu einer dauernden Leistungserhöhung, die 
von ungünstiger arbeitenden Versicherungsträgern. dann ebenfalls 
erstrebt wird. Sind die Erfahrungen mit solchen Zusatzleistungen 
gute, so erfolgt später ihre gesetzliche Anerkennung : eine bisher 
freiwillige Zusatzleistung wird Pflichtleistung für alle Kassen. 
Der Entschädigungssatz wird erhöht, die Verwendung von Ver- 
sicherungsmitteln zu hygienischen Zwecken zugelassen. Der 
einzelne Fortschritt ist kaum wahrnehmbar. Betrachtet man 
aber die hier und da erzielten Erfolge in ihrer Gesamtheit, so 
erkennt man die Bedeutung des Entwicklungsvorganges. Die 
Wandlung des Leistungssystems ist ein langwieriger Prozess. 
Um ihn zu schildern, muss man die kleinen Finzeländerungen, 
die auf Verbesserung dieser oder jener Versicherungsleistung 
abzielen, in ihrer Gesamtwirkung betrachten. Gewisse Verbesse- 
rungen betreffen nicht nur eine einzelne Versicherungsleistung, 
sondern mehrere zu gleicher Zeit. Dies wird ein Überblick über 
die hauptsächlichsten Fortschritte während der letzten Jahre 
ersichtlich machen. 
1. Die Versicherung individualisiert ihre Barunterstüt zung 
an arbeitsunfähige Kranke. Auf diese ursprüngliche Aufgabe, 
welche allerdings nicht mehr ihre Hauptaufgabe ist, kann sie. 
wie gesagt, niemals verzichten. 
Es gibt zwei verschiedene - Auffassungen über den Zweck des 
Krankengeldes. Nach der einen soll dieses den Kranken in seiner 
sozialen Schicht erhalten. Das Krankengeld muss dann nach 
dem gewöhnlichen Lebensstande des Bezugsberechtigten bemessen 
werden. Die andere Auffassung weist dem Krankengeld eine 
bescheidenere Rolle zu. Nach ihr soll es dem Versicherten nur den 
knappen Mindestbedarf für die Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit 
sichern.
	        
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