Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN

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KAPITEL IV

DIE SACHLEISTUNGEN

In ihren Anfängen hat es die Krankenversicherung als ihre
Hauptaufgabe angesehen, den Arbeitsunfähigen Geldleistungen zu
8ewähren, die an Stelle des infolge der Krankheit entgangenen
Verdienstes treten sollten. Sie gewährte daher den Kranken mehr
eine Entschädigung, als dass sie über die Wiederherstellung seiner
Gesundheit wachte. Diese Auffassung über die Rolle der Kranken-Versicherung
 hat nach und nach einer grosszügigeren und wahrhaft
Sozialen Auffassung Platz gemacht. Diese stellt in erste Linie
die ärztliche Behandlung. Das hauptsächlichste Ziel der Kranken-Versicherung
 ist jetzt die Herbeiführung einer schleunigen und
Yölligen Heilung des Kranken geworden, die ihm die Rückkehr
8 Erwerbsleben gestattet.
Die Sachleistungen zum Zweck der Wiederherstellung der
Gesundheit des Kranken bilden die Hauptleistungen, die die
Krankenversicherung sowohl zum Vorteil des Versicherten wie
um Vorteil der Allgemeinheit gewährt. Die überragende Bedeubung,
 Welche die Gesetzgeber den Sachleistungen beilegen, zeigt
Sich darin, dass die Krankenversicherungsgesetze einhellig (mit
Ausnahme des Irischen Freistaats) dem kranken Versicherten ein
Mehr oder weniger ausgedehntes Recht auf ärztliche Behandlung
und Versorgung mit Arzneien geben. Der Kranke soll, so oft
me Störung seiner Gesundheit es erfordert, die Dienste des Arztes
© Anspruch nehmen ; er soll dies sofort beim Eintritt der Krankheit
tun, denn für die Allgemeinheit bestehen nicht weniger wichtige
Gründe als für ihn selbst, die ärztliche Hilfe gleich bei Beginn der
Gesundheitsstörung in Anspruch zu nehmen. Je früher der Arzt
Öngreift, desto geringer sind die Leiden des Kranken und der
Verlust, der für ihn aus der Einstellung seiner Berufstätigkeit
tspringt, Die Versicherungsgesetze machen daher im allgemeinen
N Gewährung der ärztlichen Hilfe von keiner ‚Bedingung ab-818.
 Der Versicherte hat mit seinem Eintritt in die Versiche-“ung
 und bereits vom ersten Krankheitstag an Anspruch auf
diese Hilfe.
            
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