Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

DAS ANWENDUNGSGEBIET 
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Versicherungspflicht gelten aber keineswegs ausnahmslos. Die 
Versicherungspflicht ist nicht immer auf alle Arten der Lohn- 
arbeit ausgedehnt. Häufig enthalten die einschlägigen. Gesetze Ein- 
schränkungen hinsichtlich der Art und Dauer der Arbeit sowie 
hinsichtlich der physiologischen, politischen und. wirtschaftlichen 
Verhältnisse der Arbeiter. Manchmal wird auch von den erwähn- 
ten Voraussetzungen insofern abgesehen, als Arbeitnehmer, die 
keinen Entgelt erhalten, in die Pflichtversicherung einbezogen 
werden. 
In den folgenden Abschnitten werden die Bestimmungen über 
die Ausdehnung der Pflichtversicherung auf die verschiedenen 
Berufszweige, die Einschränkungen bezüglich der Art und Dauer 
der Arbeit, die physiologischen, politischen und wirtschaftlichen 
Bedingungen für die Einbeziehung der Lohnarbeiter in die Versi- 
sherung und die Stellung der ohne Entgelt Beschäftigten behandelt 
werden. 
Ein Abschnitt wird der Untersuchung der Systeme der freiwil- 
ligen Versicherung gewidmet sein, die oftmals das System der 
Pflichtversicherung ergänzen. In einem weiteren Abschnitt wird 
auf die Frage der räumlichen Grenzen der Versicherungsgesetze 
eingegangen werden. 
Endlich wird der Inhalt der Versicherungsgesetze der verschie- 
denen Länder wiedergegeben werden und zwar eingehender als 
dies in einer vergleichenden Abhandlung möglich wäre; auch 
wird für jeden Staat eine Statistik über die Zahl und die Vertei- 
lung der Versicherten nach Berufsgruppen, Alter, Geschlecht 
usw. beigefügt. 
5 2. — Die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer, 
in den verschiedenen Wirtschaftszweigen 
Die Pflichtversicherung gegen Krankheit zeigt nach Wirt- 
schaftszweigen eine ziemlich ungleichmässige Entwicklung, Im 
allgemeinen. hat sie ihren Ausgang von gewissen besonders be- 
schwerlichen Berufen (Seeleuten und Bergleuten) genommen. Diese 
Berufe bedingen die Zusammenballung von Arbeitermassen in 
grossen, Unternehmungen. Für sie bestehen alte und ausgebaute 
gewerkschaftliche Organisationen, Das Gewicht der Risiken, das 
hohe Mass gewerkschaftlicher Erziehung der in Betracht kommen- 
den Arbeiter sowie der gute Geschäftsgang der Unternehmungen 
begünstigten hier die Schaffung von Berufskassen. Später wurden 
der Pflichtversicherung immer‘ weitere Zweige der Industrie,
	        
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