Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

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ZWEITER TEIL

In Russland zielen die Bestrebungen der vorbeugenden Krankheitsbehandlung
 besonders auf die Entwicklung der Tätigkeit der Heilanstalten
und Erholungsheime. Im Jahre 1924 wurden 10 Millionen Rubel für diesen
Zweig der Krankenfürsorge ausgegeben, im Jahre 1925 waren es 20 Millionen
ınd im Jahre 1926 25 Millionen; für 1927 sind 35 Millionen vorgeschen.
In der Tschechoslowakei gehören die Massnahmen der Krankheitsvorbeugung
 zum Aufgabenkreise der Zentralsozialversicherungsanstalt.
Nach $ 154 des Gesetzes kann die Anstalt von Amts wegen oder auf
Verlangen der betreffenden Person oder der zuständigen Krankenversicherungsanstalt
 an Stelle der Leistungen eine Heilbehandlung behufs Wiederherstellung
 der Erwerbsfähigkeit eines Invalidenrentners oder behufs
Abwendung oder Hinausschiebung der Invalidität einleiten, die aus der
Erkrankung des Versicherten, des Ehegatten oder Witwers entstehen
könnte. Ferner kann die Zentralsozialversicherungsanstalt einen Teil des
freien Vermögens dazu verwenden, um allgemeine oder besondere Massnahmen
 durchzuführen oder zu unterstützen, die auf die Abwendung vorzeitiger
 Invalidität der Versicherten und ihrer Familienangehörigen, auf
die Bekämpfung von Volkskrankheiten (Tuberkulose, Nervosität, Geschlechtskrankheiten,
 Alkoholismus, Krebs) oder auf die Hebung des
Gesundheitszustandes der Versicherten und ihrer Familienangehörigen
abzielen ($ 184). Diese Bestimmungen scheinen geeignet, die Grundlage
aner olanmässigen Krankheitsvorbeugung zu bilden.
            
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