Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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VIERTER TEIL 
VERHÄLTNIS DER VERWALTUNGSKOSTEN ZU DEN AUSGABEN 
Jahr 1 
.O14 * 
1915 3 
L919 4% 
1920 
L921 
1924 
1925 
Auf 100 Mark Gesamt 
ausgaben entfielen 
Verwaltungskosten 
9,5 
2,8 
„5 
5 
16 
> 
Auf 100 Mark Leistungs- 
ausgabe entfielen 
Verwaltungskosten 
‚0,7 
1,1 
1,9 
1,9 
1,8 
1! Wegen der Inflation sind die statistischen Angaben für die Jahre 1922 und 1923 
nicht veröffentlicht worden, 
* Es fehlen die Angaben für die allgemeine Ortskrankenkasse Goldberg, die Landkran- 
zenkasse Goldberg-Haynau und das Versicherungsamt Thann. 
3 Ohne Versicherungsamt Thann. 
* Neues Gebiet einschliesslich Oberschlesien. 
Die absolute Höhe der Verwaltungskosten auf ein Mitglied bei den 
einzelnen Kassentypen und bei der Gesamtheit der Kassen wird in der 
folgenden Tabelle angegeben. 
VERWALTUNGSKOSTEN AUF EIN MITGLIED BEI DEN EINZELNEN KASSENARTEN 
UND BEI DER GESAMTHEIT DER KASSEN 
(in M. oder RM.} 
Jahr? 
Ortskran- 
kenkassen 
1914 4,01 
1919 10,41 
1920 25,37 
1921 38,97 
1924 4,60 
1925 5.60 
Landkran- 
kenkassen 
2,36 
5,13 
12,47 
21,21 
| 2,80 
3.60 
Betriebs- 
kranken- 
Ikassan 
Innungs- 
kranken- 
kassen 
0,54 4,38 
0,75 10,58 
1,94 23,53 
3,09 37,97 
0,50 | 5,70 
0.70 6.50 
Gesamtheit 
sämtlicher 
Kassen 
3,04 
7,46 
18,49 
29,03 
| 3,60 
450 
ı Wegen der Inflation sind die statistischen Angaben für die Jahre 1922 und 1923 
nicht veröffentlicht warden. 
Die Verwaltungskosten der Betriebskrankenkassen erscheinen am nied- 
rigsten, weil sie zum grössten Teil von den Arbeitgebern getragen und 
nur soweit in Rechnung gestellt werden, als dies nicht der Fall ist. 
Die Verwaltungskosten auf ein Mitglied waren 1924 und 1925 nur 
wenig höher als 1914, die Leistungsausgahen sind in viel stärkerem 
Masse gestieren. 
VERSICHERUNG DER BERGARBEITER 
Dieser Versicherungszweig soll den Bergarbeitern Renten im Falle der 
Berufsunfähigkeit, eine Hinterbliebenenfürsorge (wie sie im Gesetz in der 
Fassung vom 1. Juli 1926 vorgesehen ist), die sämtlichen Leistungen der 
Arbeiterversicherung, mit Ausnahme der Unfallversicherung und die 
Leistungen der Angestelltenversicherung gewähren. Seine Verwaltung 
erfolgt durch die Reichsknappschaft und ihre örtlichen Unterstellen. die
	        
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