frei zu machen, die Hindernisse auf seiner Strecke zu beseitigen‘). Die bestehende Praxis
verstößt nun gegen beide Deutungen der Freiheit und Gleichberechtigung, indem gewisse
Uferstaaten den Schiffahrtsgesellschaften anderer Staaten möglichst viele Schwierigkeiten
bereiten, die Benützung ihrer Häfen erschweren oder untersagen, ein Vorgehen, das von
den Experten des Völkerbundes geradezu als Regel hingestellt wird.
Auch innerhalb der Internationalen Donaukommission wurde anläßlich der Herbst-
tagung 1926 von der Mehrheit der Delegierten festgestellt, daß in Jugoslawien und Ru-
mänien die Bestimmungen des Donaustatuts betreffend die Kabotage nicht in ihrem
Sinne gehandhabt werden. Die Delegierten dieser Staaten wurden gebeten, die Auffassung
der Mehrheit ihren Regierungen nachdrücklich zur Kenntnis zu bringen.
Hinsichtlich der Hafeneinrichtungen haben alle Staaten dem Willen Ausdruck
gegeben, die Bestimmungen des Donaustatuts (Art. 10 und 20) bezüglich der Gleich-
behandlung aller Flaggen bei Benützung der Häfen und ihrer Einrichtungen zur Geltung
zu bringen. Nichtsdestoweniger herrscht auf diesem wichtigen Gebiet die vollkommenste
Willkür.
Was die Hafenanlagen in der Tschechoslowakei anbelangt, wird an die Spitze der
Ausführungen der Satz gestellt, daß der Staat die Gesamtheit der Kais und der am Strom-
ufer gelegenen Grundstücke besitzt oder in seinen Besitz bringen will. Obwohl gewisse
offizielle Erklärungen auf die Behauptung abzielen, daß der Staat selbst diese Einrichtungen
verwalten und eine diesbezügliche gleiche Behandlung aller zugestehen wolle, begünstigt
er dennoch gewisse Interessen zum Nachteile anderer. Dem Sachverständigen des Völker-
bundes scheinen diese Vorschläge der tschechoslowakischen Regierung nicht besonders klar.
Die tschechoslowakischen Behörden erklärten, daß der Zweck sei, der Ersten Donau-
Dampfschiffahrts-Gesellschaft und der Magyar Folyam €&s Tengerhajözäsi Rt. einen Platz im
Winterhafen anzuweisen. Diese Örtlichkeiten seien wohl geeignet für den Warenumschlag
zwischen Bahn und Fluß, nicht aber für örtliche Ladeoperationen, weil es an gewöhnli-
chen Straßenzufahrten mangelt. Wenn die fremden Schiffahrtsgesellschaften nur Einrich-
tungen im Winterhafen besäßen, müßten sie sich für ihre örtlichen Ladeoperationen der
öffentlichen Niederlagen bedienen, während die tschechoslowakische Gesellschaft für dieselbe
Art von Operationen die ihr besonders zugewiesenen Niederlagsräume benützen könnte, die
von ihren eigenen Angestellten verwaltet werden und von den Straßen der Stadt unmittel-
bar zugänglich sind.
Hinsichtlich des S, H. S.-Staates besagt der Bericht, daß er seit dem Kriege den Beweis
energischer Maßnahmen hinsichtlich der Wiederherstellung und der Verbesserung der Verkehrs-
lage im KEisenbahnwesen geliefert habe. Hinsichtlich der Häfen aber sei die Lage bei weitem
nicht zufriedenstellend. Die Zahl der Landungspontons sei völlig unzureichend und der
Staat, obwohl außerstande, allen Wünschen zu entsprechen, verweigert dennoch den fremden
Gesellschaften die auch nur zeitweilige Benützung ihrer eigenen Landungspontons. Die
Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft und die Ungarische Fluß- und Seeschiffahrts-Gesellschaft
besitzen eigene völlig gebrauchsfähige Landungspontons, die sie aber nicht benützen dürfen.
Die ungarische Gesellschaft hatte vor dem Kriege auf dem jetzt zu S. H. S. gehörigen Gebiete
35 Stationen mit Pontons, darf aber jetzt nur 4 Stationen, von denen aber nur 3 ihr
vorbehaltene Pontons benützen.
Der Staat hat die zugegebene Absicht, eine Politik der Entwicklung der Häfen zu ver-
folgen und sie mit den Einrichtungen zu versehen, die den Erfordernissen der nationalen
und der fremden Schiffahrt entsprechen sollen. Die Verwirklichung dieser Absicht ist aber
noch weit entfernt. In der Zwischenzeit entwickelt sich S. H. S. vom kommerziellen Stand-
punkt aus sehr rasch und hat ein dringendes Bedürfnis nach Häfen mit entsprechender
Einrichtung und Ausrüstung. Sohin wäre das geeignete Mittel zur Entwicklung des Ver-
kehrs der Abschluß vorläufiger Abkommen mit den Schiffahrtsgesellschaften, die diese zur
Benützung ihrer eigenen Landungspontons und privater Niederlagen unter dem Vorbehalte
N Für den Sinn und Wert der Internationalisierung siehe: Szana Alexander, Die neuen Wirt-
schaftsprobleme der Donau, Stuttgart 1921, und Hennig Richard, Freie Ströme, Wirtschaftspolitische
Zeitfragen, herausgegeben von Ernst Schultze, Leipzig 1926,