Full text: Verständigung zwischen Stadt und Land durch Revision unserer Ernährungspolitik

Betriebes“ „„Molkereiprodukte und Produkte der Geflügelzucht‘“ sind 
yerade am wenigsten geschützt. Es kann daher nicht wunder- 
nehmen, daß die Einfuhr dieser Produkte von Jahr zu Jahr. wächst, 
die: -Fleischeinfuhr von Jahr zu Jahr abnimmt, und so das im 
Bild 6. veranschaulichte: MiBverhältnis entsteht, daß wir für Butter, 
Käse und Geflügel 10 Mal soviel an das Ausland zahlen wie 
für. Gefrierfleisch.. 
Im Interesze der Landwirtschaft hätten die Zölle ebenfalls nicht 
ungünsliger auf die einzelnen Produkte verteilt werden können 
Hier kommt es darauf an, daß die. durch Schutzzoll bewirkte 
Preissteigerung auch wirklich zu einer nennenswerten Verbesserung 
der Rentabilität des betr. Produktionszweiges führt. ; ' 
. Wie das Bild 8 zeigt, werden 85 % des Gesamtertrages einer 
Milchkuh durch den Absatz der Milch bzw. Molkereiprodukte auf- 
gebracht, die, wie man ‘oben sieht, nur‘ einen gänz geringen 
Schutzzoll’ genieBen. Einen Zoll trägt zwar auch die Konkurrenz 
der deutschen Abmelkkuh, aber dieser Zollschutz ist wirkungslos, 
weil durch Preissteigerungen bei einem so kleinen Prozentsatz des 
Gesamtertrages (7 % beträgt der Erlös für die Schlachtkuh) natür- 
lich keine Rentabilitätssteigerung zu erzielen ist. Auch die ver- 
schiedenen Fleischzölle sind wiederum in ähnlich ungünstiger Weise 
gestaffelt. 
Nach Bild 6 wurde lebendes Vieh und frisches Fleisch {für 
105 Millionen, Gefrierfleisch für 63 Millionen einjeführt. Die Haupt- 
Konkurrenz für die heimische Produktion ist aus den dargelegten 
Gründen die Vieh- und Frischfleischeinfuhr. Nun ist zwar im 
Jahre 1927 der Zollsatz für frisches Fleisch auf M. 32,— bzw. 
M. 37,50 je dz, das ist eine Belastung von 30% des Wertes, 
heraufgeseizt worden. Diese Steigerung blieb aber praktisch 
unwirksam, weil nunmehr %/, dieser gesamten Ein’uhr in Gestalt 
von lebendem Vieh hereinkommt, das nach wie vor nur eine 
Belastung von 14 bzw. 15% des Wertes trägt. Dagegen hat 
man für Gefrierfleisch, dessen Einfuhr unsere Landwirtschaft nach- 
weislich am allerwenigsten schädigt, außerhalb des kleinen Kon- 
fingentes einen prohibitiven Zollsatz von M. 45,— eingeführt, der 
einer wertmäßigen Belastung von 50 % dgleichkommt. 
Es kann also auch nicht wundernehmen, wenn sich die gegen- 
wärtigen Zölle in der Steigerung der Rentabilität der heimischen 
Landwiirtschaft so wenig auswirken.
	        
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