Full text: Das Zollgesetz vom 14. Juli 1927, Slg Nr. 114, samt Durchführungsverordnung

Einleitung. 
Das neue Zollgesetz soll alle zerstreuten Vorschriften über 
das Zollrecht zusammenfassen sowie eine Vereinheitlichung der 
Rechtsnormen für die historischen Länder und die ehemals 
ungarischen Gebietsteile der Tschechoslowakischen Republik herbei— 
führen. Es tritt insbesondere an Stelle der altösterreichischen 
Zolle und Monopolordnung vom 11 Juli 1887 und der unga— 
rischen Dreißigstordnungen vom Jahre 1754 und 1788. Bei dem 
engen Zusammenhange der Dollvorschriften mit den Kommunika— 
tionsverhältnissen und der Intensität des zwischenstaatlichen 
Güteraustausches mußlen naturgemäß die erwähnten, unter gäng 
anderen wirtfchaftlichen Zustanden entstandenen Vorschriften 
einer durchgreifenden Reform unterzogen werden. Das neue 
Zollgesetz umfaßt das ganze autonome Zollrecht (ausgenommen 
den Zolltarif) und das Zollstrafrecht Es enthält nur die Grund— 
regeln des Zollrechtes, die Detailbestimmungen find in der Durch— 
führungsverordnung enthalten. Das Zollgesetz behandelt im 
ersten Hauptstück die Grundsätße und Grundbegriffe, im zweiten 
die Organisation der Zollverwaltung und die Zollaufficht, im 
dritten das Zollberfahren, im vierten' die Zollpflicht, im fünften 
die Rechtsmiltel, im sechsten die Strafbestimmungen und enthält 
im siebenten Schlußbestimmungen. AÄhnlich ist auch die Durxch— 
führungsverordnung gegliedert. Eine nähere Ubersicht über den 
Inhalt ergibt sich aus dem beigefügten J—halisrerzhrifte
	        
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