Einleitung.
Das neue Zollgesetz soll alle zerstreuten Vorschriften über
das Zollrecht zusammenfassen sowie eine Vereinheitlichung der
Rechtsnormen für die historischen Länder und die ehemals
ungarischen Gebietsteile der Tschechoslowakischen Republik herbei—
führen. Es tritt insbesondere an Stelle der altösterreichischen
Zolle und Monopolordnung vom 11 Juli 1887 und der unga—
rischen Dreißigstordnungen vom Jahre 1754 und 1788. Bei dem
engen Zusammenhange der Dollvorschriften mit den Kommunika—
tionsverhältnissen und der Intensität des zwischenstaatlichen
Güteraustausches mußlen naturgemäß die erwähnten, unter gäng
anderen wirtfchaftlichen Zustanden entstandenen Vorschriften
einer durchgreifenden Reform unterzogen werden. Das neue
Zollgesetz umfaßt das ganze autonome Zollrecht (ausgenommen
den Zolltarif) und das Zollstrafrecht Es enthält nur die Grund—
regeln des Zollrechtes, die Detailbestimmungen find in der Durch—
führungsverordnung enthalten. Das Zollgesetz behandelt im
ersten Hauptstück die Grundsätße und Grundbegriffe, im zweiten
die Organisation der Zollverwaltung und die Zollaufficht, im
dritten das Zollberfahren, im vierten' die Zollpflicht, im fünften
die Rechtsmiltel, im sechsten die Strafbestimmungen und enthält
im siebenten Schlußbestimmungen. AÄhnlich ist auch die Durxch—
führungsverordnung gegliedert. Eine nähere Ubersicht über den
Inhalt ergibt sich aus dem beigefügten J—halisrerzhrifte