Full text: Finanzwissenschaft

D. V. Abschnitt. Einkommensteuer. 343 
Pflicht der Staatsbürger bringt nichts so sehr zum Ausdruck, als 
die Einkommensteuer, denn das Einkommen ist jene breite Grund- 
lage, auf welcher der Haushalt des Staates wie jedes einzelnen fußt. 
Die Idee der Einkommensteuer ruht teilweise auf wirtschaftlicher, 
teilweise auf politischer, ja selbst ethischer Basis und das Erwachen 
des staatsbürgerlichen Bewußtseins !) ist auch die Erwachungsperiode 
der Einkommensteuer. Während in früheren Zeiten das Vermögen, 
insbesondere der Grundbesitz bloß Rechtstitel zur Macht war, 
weniger Einkommensquelle, die Arbeit, der andere Produktions- 
faktor aber rechtlos war, widmet sich in der Neuzeit das Vermögen 
mehr seiner Einkommensfunktion, die Arbeit hinwieder ist frei und 
gleichberechtigt worden und so vereinigen sich beide Produktions- 
kräfte unterschiedslos in ihrer Aufgabe, Einkommen zu schaffen. 
Nun ist die Bestimmung beider Produktionskräfte dieselbe, ihre 
rechtliche Stellung ist gleichfalls dieselbe, demnach ihr Verhältnis 
zum Besteuerungsproblem dasselbe. Unter solchen Umständen ge- 
winnt jene Steuer die höchste Wichtigkeit, welche ohne Unter- 
scheidung der nun zu gleicher Tätigkeit berufenen Quellen, bloß 
mit Rücksicht auf jenes Resultat der wirtschaftlichen Tätigkeit die 
Staatsbürger im Interesse des Staates in Anspruch nimmt, welches 
das Einkommen darbietet. Hierin beruht die allgemeine, man 
könnte sagen, welthistorische Bedeutung der Einkommensteuer. 
2. Vorteile der Einkommensteuer. Die Berechtigung 
der Einkommensteuer ist im einzelnen auf folgende Momente zurück- 
zuführen: a) sie erfaßt das Steuersubjekt in seiner ganzen wirt- 
schaftlichen und steuerlichen Persönlichkeit, während andere Steuern 
zumeist nur einen Teil derselben erfassen; b) nachdem sie auf das 
gesamte Einkommen des Individuums basiert wird, nicht aber auf 
einzelne Teile, kann sie weit eher mit der Zahlungsfähigkeit in 
Einklang gebracht werden; c) sie bringt am deutlichsten die Steuer- 
pflicht des Individuums zum Ausdruck, welche andere Steuern 
eher verdecken, sie vermag am eindringlichsten die Staatsbürger 
zu lehren, daß sie für den Staat Opfer zu bringen verpflichtet 
sind; d) sie macht es überflüssig, daß der Staat lästige und kost- 
spielige Nachforschungen nach den Steuerquellen anstellte, denn 
die Staatsbürger selbst sind verpflichtet, die Steuerquellen darzu- 
legen, was des weiteren mit dem Vorteil verbunden ist, daß e) bei 
dieser Steuer alle jene Momente in Betracht gezogen werden 
*) Diese Steuerart, indem sie auf Fassion beruht, setzt, wie Schulze- 
Gävernitz mit Bezug auf Rußland sagt, ein solches Identitätsgefühl zwischen 
Staat und Staatsbürger voraus, welches sich in Rußland nicht so bald entwickeln 
wird (Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland. Leipzig 1899. 8. 543). 
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