Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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teinnahmen, als dies jetzt der Fall ist. Berücksichtigt man dies, 
sowie, daß der Besitz der Anstalten an Staatspapieren infolge 
der Anlagevorschrift sich von Jahr zu Jahr um etwa 40 Millionen 
Mark vergrößert, so wird klar, welche außerordentlichen Ver 
ringerungen der Zinsertrag erfahren muß. Man könnte ein- 
fwenden, daß den Gesellschaften in Zukunft bei den jetzt stark 
gewichenen Kursen keinerlei oder doch nur noch geringe Kurs 
verluste erwachsen werden. Es ist indessen nicht die geringste 
Gewähr dafür geboten, daß dies tatsächlich der Fall sein wird. 
Anderseits wird für die Gesellschaften die Gefahr derartiger 
Verluste mit jedem Jahr größer, weil ja ihr Bestand an Staats 
anleihen ständig wätehst. Selbst wenn sich die Kursverluste in 
der Folgezeit nur als halb so groß erweisen sollten, wie in den 
letzten acht Jähren, so bleibt im'mer noch eine Minderverzinsung 
von 1 o/o, die sich auf einen von Jahr zu Jahr erheblich wachsen 
den Kapitalbetrag erstreckt. Es ist daher keine Übertreibung, 
zu sagen, daß die Folgen des Kapitalanlagezwanges für die 
Versicherungspraxis, ganz besonders für die der Lebens- 
versiteherungsgesellschaften, geradezu verhängnisvoll sein müs 
sen und zwar aus folgenden Gründen: 
Da die meisten Lebensversicherungen mit Gewinnbeteili 
gung abgeschlossen sind, haben die durch Kursverluste verur 
sachten weiten Schwankungen der Jahresgewinne zur Folge, 
daß sich auch die Versichertendividenden, sofern solche 
überhaupt noch vergütet werden können, mit den Jahres 
erträgen ändern. Größere und geringere Dividendensätze werden 
von einer zur anderen Gewinnverteilungsperiode miteinander 
wechseln. Diese Tatsache wird, da die breiten Schichten der 
Versicherten auf Grund ihrer allgemeinen und insbesondere ver 
sicherungswissenschaftlichen Bildung nicht in der Lage sind, 
den Zusammenhang der Dinge zu überblicken, sie in schlech 
ten Geschäftsjahren nur zu oft zu dem Glauben verleiten, 
daß die Schuld an der Dividendenverringerung die w'enig ge 
schickte Geschäftsleitung ihrer Gesellschaft trägt, ja, die Ver 
sicherten werden vielleicht sogar die Befürchtung hegen, daß 
die geschäftliche Lage der Anstalt, mit der sie ihren Vertrag 
abgeschlossen haben, keine gute ist. Die ungleichmäßige Di-
	        
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