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teinnahmen, als dies jetzt der Fall ist. Berücksichtigt man dies,
sowie, daß der Besitz der Anstalten an Staatspapieren infolge
der Anlagevorschrift sich von Jahr zu Jahr um etwa 40 Millionen
Mark vergrößert, so wird klar, welche außerordentlichen Ver
ringerungen der Zinsertrag erfahren muß. Man könnte ein-
fwenden, daß den Gesellschaften in Zukunft bei den jetzt stark
gewichenen Kursen keinerlei oder doch nur noch geringe Kurs
verluste erwachsen werden. Es ist indessen nicht die geringste
Gewähr dafür geboten, daß dies tatsächlich der Fall sein wird.
Anderseits wird für die Gesellschaften die Gefahr derartiger
Verluste mit jedem Jahr größer, weil ja ihr Bestand an Staats
anleihen ständig wätehst. Selbst wenn sich die Kursverluste in
der Folgezeit nur als halb so groß erweisen sollten, wie in den
letzten acht Jähren, so bleibt im'mer noch eine Minderverzinsung
von 1 o/o, die sich auf einen von Jahr zu Jahr erheblich wachsen
den Kapitalbetrag erstreckt. Es ist daher keine Übertreibung,
zu sagen, daß die Folgen des Kapitalanlagezwanges für die
Versicherungspraxis, ganz besonders für die der Lebens-
versiteherungsgesellschaften, geradezu verhängnisvoll sein müs
sen und zwar aus folgenden Gründen:
Da die meisten Lebensversicherungen mit Gewinnbeteili
gung abgeschlossen sind, haben die durch Kursverluste verur
sachten weiten Schwankungen der Jahresgewinne zur Folge,
daß sich auch die Versichertendividenden, sofern solche
überhaupt noch vergütet werden können, mit den Jahres
erträgen ändern. Größere und geringere Dividendensätze werden
von einer zur anderen Gewinnverteilungsperiode miteinander
wechseln. Diese Tatsache wird, da die breiten Schichten der
Versicherten auf Grund ihrer allgemeinen und insbesondere ver
sicherungswissenschaftlichen Bildung nicht in der Lage sind,
den Zusammenhang der Dinge zu überblicken, sie in schlech
ten Geschäftsjahren nur zu oft zu dem Glauben verleiten,
daß die Schuld an der Dividendenverringerung die w'enig ge
schickte Geschäftsleitung ihrer Gesellschaft trägt, ja, die Ver
sicherten werden vielleicht sogar die Befürchtung hegen, daß
die geschäftliche Lage der Anstalt, mit der sie ihren Vertrag
abgeschlossen haben, keine gute ist. Die ungleichmäßige Di-