Full text: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

gende Erfahrungen mit dem kuzren Arbeitstage unter den heutigen 
industriellen Verhältnissen gehabt und so sei es unvermeidlich gewesen, 
daß das Übereinkommen den gegenwärtigen Verhältnissen' der In⸗ 
dustrie nicht entspreche. 
In, Prag, wo der erste Präsident der Republik, Masaryk, wel— 
her als Universitätsprofessor die Forderung nach dem Achtstunden— 
tag stets entschieden vertreten hatte (siehe S. G. Mafaryt, Den bo 
din präce. O boji hospodafskeém a Socialnim vydani Knihovniéka 
Casu 1905. Praha). nach seiner Rückkehr in die Heimat als erstes 
Gesetz das Gesetz über den Achtstundentag unterschrieben hatte, wurde 
von dem internationalen KoöngressesfürSozialpostitit, iun 
Oktober 1924, nachstehende Resolution über den Acht— 
ttundentag angenommen: 
„In Erwägung, daß der Achtstundentag den Gesundheitszu— 
stand der Arbeitnehmer gehoben, ihr Familienleben günstig beein— 
flußt, ihnen größere Möglichkeiten zu allgemeiner und beruflicher Aus— 
bildung gewaͤhrt, das Gefühl ihres Eigenwertes verstärkt und ihnen 
o als Bürger und Produzenten erhöhte Bedeutung verliehen hat. 
in Erwägung, daß nachweißlich der Achtstundentag, weit ent— 
fernt, die Produktion automatisch zu vermindern, sie sogar zu stei— 
gern geeignet ist, besonders dort, wo sie mit einer methodischen Arbeits— 
arganisation und einer Vervollkommnung der Arbeitsmittel Handein 
dand geht, 
in Erwägung, daß der soziale Wert des Achtstundentages ein so 
überwiegender ist, daß die Schwierigkeiten politischer, wirtfschaftlicher 
oder finanzieller Natur es nicht zu rechtfertigen vermöchten, in ein— 
zelnen Ländern Maßregeln zu ergreifen, welche die Gefahr mit sich 
brächten, daß die allgemeine Anwendung des Achtstundentages auf—⸗ 
gegeben und so soziale Kämpfe verursacht würden, fordert der Kon— 
greß, in der Üüberzeugung, daß die Aufrechterhaltung des Achtstunden— 
tages in allen Ländern am besten durch eine internationale vertrag⸗ 
liche Bindung der Regierungen gewährleistet wird, die sofortige und 
orbehaltlose Ratifikation des Washingtoner Übereinkommens durch 
alle Staaten, die Mitglieder der internationalen Arbeitsorganisation 
sind 
Er fordert ferner die Einführung einer entsprechenden Gesetz— 
gebung in den übrigen Staaten. 
Der Kongreß empfiehlt, die Vorteile des Achtstundentages durch 
ternationale Übereinkünfte, mit den nötigen Anpassungen auf alle 
Arbeiter zu erftrecken, nachdem Erhebungen über die besten Mittel 
zur Verwirklichung einer solchen Erweiterung ihres Geltungsbereiches 
aufgestellt worden sind. 
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