8 16. III. Arbeitspausen.
Die hygienische Begründung der Arbeits—
dausen, welche den Arbeitstag unterbrechen müssen und welche
auch deshalb geregelt werden müssen, da ohne eine solche Regelung
der in den ganzen Arbeitstag hineingelegt Achtstundentag dadurch
illusorisch gemacht werden könnte, daß die Arbeitspausen willkürlich
festgesetzt werden könnten, ist in den von der Arbeitsgemeinschaft der
reichsdeutschen Gewerbeäörzte im Jahre 1924 veröffentlichten Leit—
ätzen über Einhaltung von Arbeitspausen gegeben. Im Hinblick auf
die Wichtigkeit dieser Leitsätze folgen dieselben im Wortlaute.
AÄrztliche Leitsätze über Einhaltung von Arbeitspausen:
„G. Jede längere Arbeit — körperliche oder geistige — muß
onrch Ruhepausen unterbrochen werden; wenn dies nicht geschieht,
steigt die Ermüdung unverhältnismäßig rasch an, während sich die
Leistungsfähigkeit erheblich vermindert. Die Notwendigkeit der Ruhe—
pausen ist durch wissenschaftliche Untersuchungen und vraktische Er—
ahrungen begründet.
2. Die entsprechenden Ruhepausen müssen in den Arbeitsgang
elbst eingeschaltet werden. Es ist unphysiologisch, die Ruhepausen
vährend der Arbeit fortfallen zu lassen in der Annahme, sich nach
Arbeitsschluß genügend ausruhen zu können. Zeitpunkt der Pausen—
einschaltung und Dauer der Pausen hängen von der Eigenart und
Dauer der Arbeit ab; sie müssen sich oft auch nach äußeren Umständen
Zuasverbindungen usw.) richten.
3. Normalerweise nimmt die Leistungsfähigkeit um die Mittags—
zeit ab; die physiologische Kurve der Tagesleistung zeigt hier eine
Senkung, welche diese Zeit als die naturgemäße Hauptruhezeit er—
scheinen läßt, bestimmt zur Ruhe und Nahrungsaufnahme (geteilte
Arbeitszeit). Für diese beiden Zwecke ist eine tatsächliche Ruhepause
on mindestens einer Stunde notwendig, vorausgesetzt, daß der Ar—
beiter keine weiten Wege zwischen Arbeitsstätte und Eßstätte zu machen
hat. Sind größere Wege zwischen Arbeitsplatz und Eßplatz ( Wohnung)
zurückzulegen, so muß die Pause entsprechend verlängert werden. Dies
gilt auch für Giftarbeiter zwecks genügender Reinigung und Kleider—
wechsels.
Für Arbeiter, welche infolge zu weiter Entfernung die Mahl—
zeiten nicht zu Hause einnehmen können, sind Aufenthaltsräume in
möglichster Nähe der Arbeitsstätte bereitzustellen; die wohnliche Aus—
tattung derselben trägt wesentlich zur Erholung bei.
4. Die ungeteilte (englische) Arbeitszeit ist ein Produkt der
Großstadtbildung. Gewissen äußeren Vorzügen stehen erhebliche
arbeitsphysiologische Nachteile gegenüber, welche diese Gliederung der