Object : Study week on the econometric approach to development planning

Lieferung  bedingen;  außerdem  wenn  bei  der  Hauptlieferung  oder
Hauptbestellung  einzelne  Artikel  vergessen  wurden  oder  nicht  am  Lager
waren  und  eine  nachträgliche  Lieferung  veranlaßt  wird.  Diese  Art
von  Nebenlieferungen  ist  unter  dem  Namen  von  Nachlieferungen  bekannt; ­
  schließlich  noch  bei  Gütern,  die  nicht  über  das  Zentrallager
gehen,  wie  Petroleum,  frisches  Gemüse  usw.
Jede  Lieferung  ist  von  einem  Lieferschein  begleitet.  Die  Lieferscheine ­
  werden  meist  doppelt  oder  dreifach  ausgestellt,  wenigstens  soweit ­
  es  sich  um  Lieferungen  des  Zentrallagers  handelt.  E  i  n  Exemplar ­
  behält  die  Zentralstelle  und  zwei  bekommt  der  Lagerhalter  der
Verteilungsstelle,  wovon  ein  Exemplar  quittiert  an  das  Zentrallager
zurückgeht.  Zuweilen  wird  das  dritte  Exemplar  für  den  Fall  des  Verlorengehens ­
  ausgestellt,  was  bei  der  oft  geringen  Zuverlässigkeit  der
Kutscher,  welche  die  Lieferscheine  überbringen,  leicht  vorkommen  kann.
In  anderen  Fällen  erhalten  Zentrallager  und  Zentralbureau  gesonderte ­
  Exemplare  und  deshalb  ist  in  diesem  Falle  ein  drittes  Exemplar
notwendig.
Die  Nebenlieferungen  werden  entweder  auf  die  Lieferscheine  der
Hauptlieferungen  übertragen  oder  laufen  selbständig  weiter.  Die
Sumnien  werden  auf  den  Lieferscheinen  erst  nachträglich  ausgeworfen,
und  zwar  geschieht  dies  der  Kontrolle  halber  getrennt  sowohl  in  der
Zentrale  als  auch  in  der  Verteilungsstelle,  deren  Resultate  man  am
Ende  des  Monats  vergleicht.
Für  Retouren,  Preisänderungen,  Wertminderungen  infolge  Verderbens ­
  usw.  bedient  man  sich  in  den  Konsumvereinen  sogenannter
Rücklieferungsschcine.  Für  Preisänderungen  hat  man  auch  besondere
Differenznoten.
Nach  §  7  der  vom  Zentralverbande  deutscher  Konsumvereine  als
Muster  herausgegebenen  Geschäftsanweisungen  hat  sich  der  Lagerhalter
sofort  bei  Empfang  der  Güter  aus  dem  Zentrallager  von  der  Richtigkeit ­
  des  Gewichts  bzw.  Maßes  und  von  der  guten  Beschaffenheit  der
ihm  übergebenen  Verteilungsgüter  zu  überzeugen.  Ausstellungen,
welche  er  gegen  das  Gewicht  oder  Maß  einer  Lieferung  aus  dem  Zentrallager ­
  etwa  zu  machen  hat,  sind  von  ihm  sofort  auf  dem  Begleitzettel ­
  oder  in  dem  Begleitbuch,  in  welchem  dem  Zentrallager  die
Empfangsbescheinigung  des  Lagerhalters  zu  erteilen  ist,  zu  vermerken,
und  diesen  Vermerk  hat  der  Lagerhalter  von  Kutscher,  Boten  usw.,
die  die  Güter  aus  dem  Zentrallager  überführen,  bestätigen  zu  lassen.
Ausstellungen  gegen  die  Güte  einer  aus  dem  Zentrallager
empfangenen  Lieferung  hat  der  Lagerhalter  unverzüglich  beim  Vor ­
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.