Full text: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

Unberührt bleiben die Bestimmungen des Artikels 13 des Ge— 
setzes dom 25. Mai 1868, R.G.Bl. Nr. 40, und 8 19 des Ges.Art. 
LIII, 1868. 
Der im 8 5 des Feiertagsgesetzes zitierte Artikel 13 des Gesetzes 
vom 25. Mai 1868, R-G.-Bl. Nr. 40, lautet: 
Niemand kann genötigt werden, sich an den Feier— und Fest⸗ 
kagen einer ihm fremden Kirche oder Religionsgesellschaft der Arbeil 
zu enthalten. 
An Sonntagen ist jedoch während des Gottesdienstes jede nicht 
dringend notwendige öffentliche Arbeit einzustellen. 
Ferner muß an den Festtagen was immer für einer Kirche oder 
Religionsgesellschäaft während des Hauptgottesdienstes in, der Nähe 
des Gotteshauses alles unterlassen werden, was eine Störung oder 
Beeinträchtigung der Feier zur Folge haben könnte. 
Dasselbe ist bei den herkömmlichen feierlichen Prozessionen —X 
den Plaähen und in den Straßen au beobachten, durch welche sich der 
Zug bewegt.“ 
Der ungarische Gesetzes-Artikel LIII, 1868, der bezüglich des 
8 19 im 8 5 des Feiertagsgesetzes ebenfalls zitiert wird, enthält ana— 
loge Bestimmungen. 
Sonntagsruhebeim Bergbau—, Der 84 des Gesetzes 
bom A. Juni 1884, R.G.Bl. Nr. 115, schreibt vor, daß an Sonu⸗ 
tagen die Arbeiten bei dem Bergwerksbetriebe zu ruhen haben. Aus⸗ 
genommen sind nur diejenigen Arbeiten, welche ihrer Natur nach 
eine Unterbrechung erleiden dürfen oder welche nur zu einer Zeit, wo 
der Betrieb ruht, vorgenommen werden können, z3. B, die Wasser⸗ 
haltung, Wetterführung, der Betrieb der Schmelz⸗, Rost⸗ und Koks⸗ 
öfen, die Grubenwache und die Arbeiten im schwimmenden Gebirge 
veiter die Grubensäuberungs- sowie Instandhaltungsarbeiten ob 
ice oder ober Tags, dann der Betrieb der Salzsudhütten nebst den 
damit zusammenhängenden Arbeiten, endlich mit Zustimmung der 
Bergbehörde auch unaufschiebbare Verladungsarbeiten. Die Sonntags 
ruhẽ hat spätestens Sonntag, 6 Uhr früh, und zwar für die gesamte 
Mannschaft gleichzeitig, zu beginnen und volle 24 Siunden von ihrem 
Beginne an zu dauern. — 
85 des a. B. G. sagt: In Fällen dringender Gefahr für de 
Sicherheit des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums finden die 
Befummungen der 8883 und 4 keine Anwendung. (83 beirifft die 
Schichtdauer.) 
817. Vertragsschutz. 
Clara pacta, boni amici· gt. klare Verträge, gute Freunde 
Wenn irgendwo, so gilt dieses alte Wort hier, wo es sich um die Fest 
setzung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern handelt, deren
	        
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