Unberührt bleiben die Bestimmungen des Artikels 13 des Ge—
setzes dom 25. Mai 1868, R.G.Bl. Nr. 40, und 8 19 des Ges.Art.
LIII, 1868.
Der im 8 5 des Feiertagsgesetzes zitierte Artikel 13 des Gesetzes
vom 25. Mai 1868, R-G.-Bl. Nr. 40, lautet:
Niemand kann genötigt werden, sich an den Feier— und Fest⸗
kagen einer ihm fremden Kirche oder Religionsgesellschaft der Arbeil
zu enthalten.
An Sonntagen ist jedoch während des Gottesdienstes jede nicht
dringend notwendige öffentliche Arbeit einzustellen.
Ferner muß an den Festtagen was immer für einer Kirche oder
Religionsgesellschäaft während des Hauptgottesdienstes in, der Nähe
des Gotteshauses alles unterlassen werden, was eine Störung oder
Beeinträchtigung der Feier zur Folge haben könnte.
Dasselbe ist bei den herkömmlichen feierlichen Prozessionen —X
den Plaähen und in den Straßen au beobachten, durch welche sich der
Zug bewegt.“
Der ungarische Gesetzes-Artikel LIII, 1868, der bezüglich des
8 19 im 8 5 des Feiertagsgesetzes ebenfalls zitiert wird, enthält ana—
loge Bestimmungen.
Sonntagsruhebeim Bergbau—, Der 84 des Gesetzes
bom A. Juni 1884, R.G.Bl. Nr. 115, schreibt vor, daß an Sonu⸗
tagen die Arbeiten bei dem Bergwerksbetriebe zu ruhen haben. Aus⸗
genommen sind nur diejenigen Arbeiten, welche ihrer Natur nach
eine Unterbrechung erleiden dürfen oder welche nur zu einer Zeit, wo
der Betrieb ruht, vorgenommen werden können, z3. B, die Wasser⸗
haltung, Wetterführung, der Betrieb der Schmelz⸗, Rost⸗ und Koks⸗
öfen, die Grubenwache und die Arbeiten im schwimmenden Gebirge
veiter die Grubensäuberungs- sowie Instandhaltungsarbeiten ob
ice oder ober Tags, dann der Betrieb der Salzsudhütten nebst den
damit zusammenhängenden Arbeiten, endlich mit Zustimmung der
Bergbehörde auch unaufschiebbare Verladungsarbeiten. Die Sonntags
ruhẽ hat spätestens Sonntag, 6 Uhr früh, und zwar für die gesamte
Mannschaft gleichzeitig, zu beginnen und volle 24 Siunden von ihrem
Beginne an zu dauern. —
85 des a. B. G. sagt: In Fällen dringender Gefahr für de
Sicherheit des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums finden die
Befummungen der 8883 und 4 keine Anwendung. (83 beirifft die
Schichtdauer.)
817. Vertragsschutz.
Clara pacta, boni amici· gt. klare Verträge, gute Freunde
Wenn irgendwo, so gilt dieses alte Wort hier, wo es sich um die Fest
setzung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern handelt, deren