II, I. Vas arbeitslose Einkommen
Die fragen, die wir vorhin aufgeworfen haben, lassen sich ohne
näheres Eingehen auf den wirtschaftlichen Ursprung des arbeits
losen Einkommens nicht lösen. Wenigstens für die eine und von
dem modernen Sozialismus besonders angefeindete hauptform des
arbeitslosen Einkommens, den Rapitalzins, soll das hier versucht
werden. Selbstverständlich ist hier aber nicht der Drt, eine förm
liche Theorie des Zinses zu entwickeln. Wir müssen uns damit be
gnügen. einige Hauptpunkte mehr anzudeuten als auszuführen. Da
bei sei bemerkt, daß wir in der Lehre vom Rapitalzins in allen
wesentlichen Punkten der Auffassung des schwedischen Nationalöko
nomen G. Lasse! folgen, die dieser in einem kürzlich in deut
scher Sprache veröffentlichten Werk ausführlich entwickelt hat und
die wohl dazu berufen fein wird, in der Auseinandersetzung mit
dem wissenschaftlichen Sozialismus noch eine wichtige Rolle zu spielen?^
Die Lasselsche Auffassung des Zinsproblems ist vor allem da
durch gekennzeichnet, daß sie die Frage der Notwendigkeit des Zinses
an sich trennt von der Frage des privaten Zinsbezugs. In der
Mehrzahl der älteren Zinstheorien laufen diese beiden Probleme
hoffnungslos durcheinander. Die älteren Zinstheorien sind weniger
nationalökonomisch als moralisch orientiert. Sie gehen von der Frage
stellung aus: Sind im Zinseneinkommen des einzelnen Rapitalisten
Momente zu entdecken, welche dieses Einkommen als moralisch ge
rechtfertigt erscheinen lassen? Die Sozialisten vermögen solche Mo
mente nicht zu entdecken, und sie kommen daher folgerichtig zu einer
moralischen Verurteilung des gesamten Zinseneinkommens. Bürger
liche Theoretiker glaubten zwar solche Momente entdeckt zu haben,
allein wirklich Zwingend und überzeugend war ihre Beweisführung
nicht. Auf diesem Wege kam man offenbar nicht weiter.
Der Fehler lag in der zu engen Formulierung des Problems.
Man muß die Frage des privaten Zinsbezuges völlig trennen von
21) Theoretische Lozialökonomie. Leipzig 1919. Ausführlicher hat der
schwedische Gelehrte den Gegenstand schon in dem 1903 erschienenen lverke
„dlature and Necessity of Interest“ behandelt.