fullscreen: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Konterbande. 
233 
oder vom Feinde besetzte Gebiet oder die feindliche Streitmacht ist. 
Es macht keinen Unterschied, ob die Zuführung dieser Gegenstände 
unmittelbar erfolgt, oder ob sie noch eine Umladung oder eine Beför 
derung zu Lande erfordert. 
Der Beweis für die im Art. 30 vorgesehene Bestimmung ist in 
folgenden Fällen endgültig erbracht: 
1. wenn die Ware nach den Urkunden in einem feindlichen Hafen 
ausgeladen oder der feindlichen Streitmacht geliefert werden soll; 
2. wenn das Schiff nur feindliche Häfen anlaufen soll oder wenn es 
einen feindlichen Hafen berühren oder zu der feindlichen Streitmacht 
stoßen soll, bevor es den neutralen Hafen erreicht, wohin die Ware 
urkundlich bestimmt ist. 
Die Schiffspapiere begründen vollen Beweis in Ansehung der Fahrt 
des Schiffes, das absolute Konterbande an Bord hat, es sei denn, daß 
beim Antreffen des Schiffes dieses offenbar von der nach den Schiffs 
papieren einzuhaltenden Fahrt abgewichen ist und keinen hinreichenden 
Grund für diese Abweichung nachzuweisen vermag. 
b) Die Destinatio hostile bei der relativen Konterbande. 
Die Gegenstände der relativen Konterbande unterliegen der Beschlag 
nahme, wenn bewiesen wird, daß sie für den Gebrauch der Streitmacht 
oder der Verwaltungsstellen des feindlichen Staates bestimmt sind, es 
sei denn, daß im letzteren Falle nach Ausweis der Umstände diese Ge 
genstände tatsächlich nicht für den derzeitigen Krieg benutzt werden 
können. 
Die feindliche Bestimmung wird vermutet, wenn die Sendung an 
die feindlichen Behörden oder an einen im feindlichen Lande ansässigen 
Händler gerichtet ist, von dem es feststeht, daß er dem Feinde Gegen 
stände und Stoffe dieser Art liefert. Das gleiche gilt für eine Sendung, 
die nach einem befestigten Platze des Feindes oder nach einem anderen 
der feindlichen Streitmacht als Basis dienenden Platze bestimmt ist; 
diese Vermutung findet jedoch keine Anwendung auf das Kauffahrtei 
schiff selbst, das nach einem dieser Plätze fährt und dessen Eigenschaft 
als Konterbande bewiesen werden soll. Treffen die vorstehenden Ver 
mutungen nicht zu, so wird vermutet, daß die Bestimmung unschädlich 
ist. Die in diesem Artikel aufgestellten Vermutungen lassen den Be 
weis des Gegenteils zu. 
Die Gegenstände der relativen Konterbande unterliegen der Be 
schlagnahme nur auf einem Schiffe, das sich auf der Fahrt nach dem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.