Anders im Falle vertragsmäßigen Festsetzens der Lohn-
höhe durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organisationen.
Hier wirkt die tatsächliche Marktlage nicht unmittelbar
durch. die Vertrag schließenden Parteien auf das Ergebnis
des Vertragsabschlusses ein, wie das beim Einzelvertrage —
in jeder Beziehung ungestörtes Walten der freien Konkurrenz
auf Seiten beider Parteien vorausgesetzt — der Fall ist.)
Unter Umständen dieser Art ist es sehr wohl denkbar, daß eine
Erhöhung des Nominallohnes um die Beitragsquote zu der
Arbeitslosenversicherung erzwungen wird. Eine solche Er-
höhung würde zunächst einmal wirken wie jede andere
Erhöhung des Arbeitslohnes auch. Mit anderen Worten, so-
weit sie zu einer Abweichung des neuen Lohnsatzes vom
oben so bezeichneten natürlichen Preise der Arbeit führt,
oder soweit sie eine derartige bereits vorhandene Abweichung
vergrößert, müßte sie zu einer Verringerung der bisherigen
Aufnahmsfähigkeit des Arbeitsmarktes mit allen jenen wei-
teren Folgeerscheinungen führen, die wir im Falle B noch
ausführlicher erörtern werden. Unter solchen Umständen
müßte nämlich die zunächst auf den Unternehmer über-
wälzte Beitragsquote auf die Produktion und den Absatz
genau dieselbe Wirkung tun, die wir in der Folge
unter B hinsichtlich der Unternehmerquofte festzustellen
haben werden. Es erübrigt sich daher von selbst, an dieser
Stelle den letzteren Fall noch besonders zu erörtern.
B. Die Unternehmerquote.
Die vom Unternehmer zu entrichtende Beitragsleistung
wirkt. naturgemäß produktionsverteuernd.‘®) Es tut ja nichts
zur Sache, ob die auf das einzelne Produkt enffallenden
Kosten wachsen, weil ein Rohstoff im Preise gesfiegen ist,
oder deshalb, weil die Auslagen für die Beschaffung der
zur Herstellung des Produktes nötigen Arbeitskraft infolge
der Verpflichtung zu obiger Beitragsleistung zugenommen
haben. Im Falle Wirkens völlig freier Konkurrenz müßte nun
17) Vergl. im übrigen oben S. 21f.
1) Für die Verfolgung unseres Untersuchungszweckes ist es bedeu-
tungslos, daß der Grad der Verteuerung in den einzelnen Produktions-
zweigen ein verschiedener sein wird, u. Zw. größer oder kleiner je nach
dem durch die Produktionstechnik etz. gegebenen Verhältnisse zwischen
dem Ärbeitsaufwande und dem Aufwande an anderen Produktionselementen.
Es tritt hier eben eine relative Verschiebung der einzelnen Produktpreise
untereinander ein, da die erwähnte Verpflichtung zur Beitragsleistung
einer Begünstigung der kapitalintensiven Betriebe auf Kosten der
kapitalextensiven gleichkommt.
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