Full text: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

züglich der Bezahlung der Überstunden, der Nebenarbeiten, der Lohn— 
berechnung. Auch Fragen, welche die Arbeitszeit betreffen, waren frü— 
her oft Anlässe zu Streiks. Personalfragen, so die Forderung nach 
Wiedereinstellung entlassener Arbeiter, nach Entlassung mißliebig ge— 
wordener Vorgesetzter kommen hier ebenfalls in Betracht. J 
Jeder Streik bedeutet für beide Interessentengruppen die Ge— 
fahr schwerer Verluste, schwerer Nachte ile, die nicht nur materiel— 
ler Natur sind. 
An nachteiligen Wirkungen für den Unternehmer seien genannt: 
Störung der Kontinuität des Betriebes; Verschlechterung der Be— 
triebsführung durch die Notwendigkeit, ungeschulte, mindergeschulte 
oder überhaupt minderwärtigere Arbeitskräfte einzustellen; oft Un— 
möglichkeit, den Betrieb im bisherigen Umfange aufrechtzuerhalten 
eventuell Notwendigkeit, den Betrieb überhaupt, wenigstens zeitweise 
stille zu legen; Unmöglichkeit, die übernommenen Lieferungen frist— 
gzerecht effektuieren zu können; Gefahr, Absatzgebiet und Kunden zu 
herlieren; Schädigungen an Material: Verlust an Zinsen für Kapital 
u. a. 
An nachteiligen Wirkungen für die Arbeitnehmer wären unter 
anderem anzuführen: Verlust an Lohneinkommen, wenn erwogen 
wird, daß bei den im Jahre 19283 in der öechoslowakischen Republik 
durchgeführten Streiks (225 Streiks) von 181.287 Streikenden 
4,468.8041 Arbeitstage versäumt wurden, so ist die Bedeutung des 
Lohnentfalles durch die Streiks in die Augen springend. Die ungün— 
stige Beeinflussung des Arbeitsmarktes und die Möglichkeit der Ver— 
schiebungen in den Absatzverhältnissen, die Störungen der Produktion, 
schädigen die Volkswirtschaft und damit auch die Lage der Arbeiter— 
schaft. Besonders bei längerer Dauer eines Streikes, wenn die Streik— 
unterstützungen geringer werden, wird die Lebenshaltung der Arbeit— 
nehmer verschlechtert, was wieder auf die gesundheitlichen Verhältnisse 
einen ungünstigen Einfluß nimmt. 
Zu vergessen ist ferner nicht, daß durch die Streiks, besonders bei 
längerer Dauer eine Atmosphäre der Verbitterung und der Leiden— 
schaftlichkeit geschaffen wird, die dem notwendigen friedlichen Zusam— 
menarbeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dem sozialen Frie— 
den wenig zuträglich ist. Je länger ein Streik dauert und je größer 
der Umfang desselben ist, desto größer ist auch die Gefahr, daß die 
Bewegung die gesetzlichen Bahnen verläßt, daß es zu Ausschreitungen 
und Unruhen, zur Störung der Ordnung und Ruhe kommt. 
Aus diesen Umständen ergibt sich für jene Faktoren, die auf 
Seite der direkt interessierten Parteien die Verantwortung tragen, die 
dringende Pflicht, sich der Schwere der Verantwortung voll bewußt zu 
sein!
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.