Die Interessenten an einem Streik sind aber nicht allein die
unmittelbar beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Berlepsch sagt
darüber zutreffend folgendes: „Die Interessenten an einem Streif
oder an einer Aussperrung sind längst nicht mehr nur die streikenden
Unternehmer und Arbeiter, sondern zahlreiche andere treten hinzu:
die Konsumenten, deren wirtschaftlicher Haushalt erschwert und ver—
teuert wird, die Gewerbe, die indirekt betroffen werden, wie die Schank—
wirte beim Brauerstreik, die Eisen-, Stein- und Holzindustrie bei der
Aussperrung im Baugewerbe, die ganze Exportinduftrie beim Ruhen
der Arbeit auf den Werften, alle Gewerbe fast ohne Ausnahme beim
Streik der Kohlen-Bergarbeiter, die Kaufleute infolge der verminder—
ten Kaufkraft und endlich nicht am wenigsten die Gemeinde und der
Siaat. Es ist eine vielköpfige Persönlichkeit, die in ihrer wirtschaftlichen
Existenz und in der Erfüllung notwendiger Funktionen durch die
großen Störungen in der Gütererzeugung bedroht wird, ohne direkt
an diesen beteiligt zu sein. Will man den Interessen dieser vielköpfi—
gen Menge einen Namen geben, so nenne man sie das gemeine Wohl.
Sie haben kein besonderes Recht zur Geltendmachung und zum Schutze
ihrer Ansprüche, nicht das Recht der juristischen Person, nicht das der
Vereine und Gesellschaften, sie haben nur einen Beschützer, den beru—
senen Wahrer des gemeinen Wohles: den Staat.“ (Berlepsch, Sozial—⸗
hpolitische Erfahrungen und Erinnerungen, Seite 130.)
Berlepsch, der Gründer der Gesellschaft für soziale Reform (be—
gründet am 6. Jänner 1901 in Berlin) und bis Ende Jänner 1920
erster Vorsitzender derselben war und speziell auf dem in Rede stehen—
den Gebiete eine reiche Erfahrung besitzt, macht in der zitierten Arbeit
auch sehr beachtenswerte Vorschläge, um die vorhandenen Lücken im
Einigungswesen zu beseitigen; er schlägt die Schaffung eines Reichs—
einigungsamtes vor, dessen Hauptaufgabe die Vermittlung bei Strei—
ligkeiten im Arbeitsverhältnis größeren Umfanges wäre, für deren
Beilegung keine andere private oder gesetzlich geordnete Instanz vor—
handen oder mit Erfolg zu vermitteln in der Lage ist. Für die Ein—
richtung und Gebahrung dieses Reichseinigungsamtes stellt Berlepsch
sieben gründlich ausgedachte Grundsätze auf. (Berlepsch, Seite 140 bis
1475
Der Ende 1921 unter dem Titel „Vergeudung in der Industrie“
erschienene Bericht der in den Vereinigten Staaten von Nordamerika
zur Untersuchung der Produktionsverhältnisse in sechs großen In—
dustrien eingesetzten Kommission weist im Detail auf die großen Er—
sparungsmöglichkeiten durch Einheitstypen, verbesserte Arbeitspro—
zesse, Vermeidung von Streiks und möglichst gleichmäßiger Arbeits—
verteilung hin. Der geistige Führer und Organisator der Rationali—
sierung in Amerika, Herbert Hoover, hat „zu Ausmerzung der Ver—