Full text: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

umstrittene Rechtsstoff wesentliche Interessen der Mehrheit der 
Bevölkerung umfaßt und geeignet ist, heftige politische Stürme 
hervorzurufen, deren Folgen nicht abzusehen sind. 
Dagegen empfiehlt es sich, inzwischen und bis zum Eintrifkte 
einer für die Schaffung eines so wichtigen Gesetzbuches berufene⸗ 
ren ruhigeren Zeit, das gesamte einschlägige Material zu sam—⸗ 
meln, zu sichten und zu oͤrdnen und durch eine von der Regie— 
rung einzuberufende, aus fachlich unterrichteten Theoretikern 
und Praktikern bestehende Kommission beraten und in Form 
eines Vorentwurfes bearbeiten zu lassen, der rechtzeitig auch den 
wirtschaftlichen Körperschaften zum Zwecke ihrer Stelluͤngnahme 
hiezu zugänglich zu machen wäre. Ihre Bemerkungen, Vorschläge 
und Anregungen wären gleichfalts zu sammeln und zu ver— 
arbeiten. Dann erst wäre der so verfaßte Entwurf zur richtigen 
Zeit dem Parlameute zur verfassungsmäßigen Behandlung, 
sohin zur endgültigen Beratung und Beschlußfassung zu unter 
breiten.“ 
Am zweiten deutschen Juristentage waren zu diesem Gegen— 
stande Referenten Professor Di. Schranil, Prag, Abgeordneter Rechts⸗ 
anwalt Dr. Viktor Haas, Mähr.Ostrau, und Sekretär Dr. Hans Groh 
mann, Teplitz. Nach den „Verhandlungen“ (Protokoll) des zweiten 
Deutschen Juristentages ist es u einer Abstimmung in dieser Ange— 
legenheit nicht gekommen, weil man doch den Juristentag als eine rain 
wissenschaftliche Beratung nicht einer Kampfabstimmung aussetzen 
wollte, die in diesem Punkte vielfach vorzunehmen gewesen wäre Man 
hat sich daher, nachdem alle Versuche, eine einheitliche Fassung der 
Leitsätze des Dr. Jarolim zu finden, ergebnislos geblieben waren, über 
Antrag des Professors Dr. Weiß, Prag, einhellig dahin geeinigl, fol 
gende Entschließung zu fafsen 
„Die Sektion J empfiehlt dem Zweiten Deutschen Juristen⸗ 
tag, die Abstimmung über die Frage: „Empfiehlt fich eine ein— 
heitliche Kodifikation des Arbeitsvechtes?“ in Gemäßheit des bei 
umstrittenen Fragen bei juristischen Tagungen wiederbholt beob 
achteten Vorganges nicht borzunchmen. 
Es wurde dann tatsächlich eine Abstimmung nicht durchgeführt 
(iehe „Verhandlungen“ des Zweiten Deutschen Juristentages in der 
Oechossovakei, 1925, Eigenverlag der Ständigen Vertretung des Deut— 
ichen Juristentages in der Cechoflobakei, Sate 90 und 282). 
Das internationale Arbeitsamt in Genf gibt „Informations 
soziales“ heraus; aus diesen und aus den Berichten des Direktors des 
Amtes in den jährlichen Hauptversammlungen ist jeweilig der neueste 
Stand der Ratifikationen der Beschlüfse der Internationalen Arheits 
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