Schwierigkeiten verbunden. Wenn die Heimarbeit auf der einen Seite
die Ausnützung freier Zet ermöglicht, die Erzielung eines willkom—
menen Verdienstes im Nebengewerbe, begünstigt sie anderseits die
Entwicklung der allerungünstigsten Arbeitsverhältnisse. Die Heim⸗
arbeit bietet geradezu unbegrenzte Möglichkeiten, die Arbeitskraft der
Heimarbeiter unter Vernachlässigung aller vom Standpunkte der
Hygiene gebotenen Rücksichten grenzenlos auszunützen, speziell die
Arbeitskraft ohnehin schwächerer Arbeitskräfte als Frauen und Kin—
der und die Heimarbeiter, die sich meist in wirtschaftlich durchaus un—
günstigen Verhältnissen befinden und in ihren Lohnforderungen
daher die bescheidensten Ansprüche stellen und fast gar nicht wider—
standsfähig sind, nach jeder Richtung zu übervorteilen, so bei der Er—
stellung der Löhne, bei der Berechnung der den Heimarbeitern beige—
stellten Stoffe und Zutaten, bei Berechnung von Abzügen usw. Für
den Unternehmer bietet die Heimarbeit gewisse Vorteile: Wenn eine
diesbezügliche gesetzliche Regelung nicht gegeben ist, erspart er sich die
Kosten der Arbeiterversicherung und des Arbeiterschutzes, die Anlage—
kosten für seinen Betrieb und aͤuch die Betriebskosten werden geringer
sein als beim geschlossenen fabriksmäßigen Betrieb, in den Heim⸗
arbeitern steht ihm, da die Heimarbeiter in den Wohnstätten arbeiten
und es sich also hier um zahlreiche individuelle Arbeitsverträge han—
delt, eine nicht organisierte und auch kaum organisierbare Masse
gegenüber, die seinem wirtschaftlichen Übergewichte gegenüber in einer
ungünstigen Situation ist. Da sich die Kosten der Heimarbeit unter
den Kosten in einem geschlossenen fabriksmäßigen Betrieb stellen, was
allerdings die Voraussetzung davon ist, daß sich diese Betriebsorgani—
sation überhaupt halten kann, so ist dieser Umstand und die früher
erwähnten Momente für solche Arbeitgeber bestimmend, welche
Massenartikel einfacherer Art produzieren. Der Bestand der Heim—
arbeit wird sozusagen ursächlich darauf zurückzuführen sein, daß der
Heimarbeiter im Hinblick auf seine persönlichen Verhältnisse nicht in
der Lage ist, die von ihm hergeftellten oder bearbeiteten Waren selbst
abzusetzen (weite Entfernung vom Markte, Unkenntnis der Möglich⸗
keit, direkt an den Konsumenten heranzukoinmen, besonders schwierige
Verhältnisse in dieser Hinsicht bei Frauen und Kindern, die fich doh
vielfach in der Heimarbeit beschäftigen u. dgl.); der Heimarbeiter be—
nötigt daher zur Verbindung mit dem Konsumenten Zwischenper⸗
sonen. Rechtlich, sehr theoretisch genommen, ist der Heimarbeiter von
diesen Zwischenpersonen allerdings unabhängig, er braucht ja seine
rechtliche Selbständigkeit nicht aufzugeben, schließt er doch mit den
Zwischenpersonen auch keinen Arbeusvertrag, ader wirtschaftlich ift
er dafür von den Zwischenpersonen in einer diel nachhaltigeren Weise