Full text: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

recht, Arbeiterschutzrecht, Arbeitsverfassungsrecht, Arbeitsstreitigkeiten, 
nternationales Arbeitsrecht. 
Die vorliegende Arbeit soll ein Versuch sein, unter Verwendung 
der von Kaskel aufgestellten mustergültigen systematischen Einteilung 
des Stoffes das in der öechoflovakischen Republik geltende Arbeits- 
recht darzustellen. 
Das Dienstvertragsrecht in der Slowakei und Karpatorußland, 
in welchem neben dem gesetzten Rechte das Gewohnheitsrecht von 
großer Bedeutung ist, wurde nicht in die Arbeit einbezogen, da die be— 
sonderen Schwierigkeiten dieser Materie auch eine besondere Behand— 
lung derselben verlangen, welche von Dr. Erwin Herner in exakter 
Weise bereits durchgeführt wurde. (Das Dienstvertragsrecht in der 
Slowakei und in Karpatorußland. 1925 bei Rudolf Rohrer in Brünn.) 
Um den Umfang der Arbeit in den gebotenen Grenzen zu 
halten, muß ich davon Abstand nehmen, die Judicatur des Obersten 
Verwaltungsgerichtes und des Obersten Gerichtes in größerem Um— 
fange, als dies geschehen ist, zu berücksichtigen. 
Die in die Arbeit aufgenommenen statistischen Daten, so bezüg— 
lich der Überstunden, der Gewerkschaftsbewegung, der Streiks und 
Aussperrungen usw. dürften nicht unwillkommen sein. 
In Eutsprechung vielfach von Praktikern geäußerter Wünsche 
wurden die gesetzlichen Bestimmungen meist mit dem Wortlaute des 
Gesetzes gebracht; dem Praktiker wird dadurch die Arbeit erleichtert, 
der Student kann sich bei den heutigen Verhältnissen sehr oft den Text 
der Gesetze überhaupt nicht verschaffen. 
Im allgemeinen wird nur der bestehende Rechtszustand berück— 
sichtigt und von einer Kritik und einer Reflexion de lege ferenda 
abgesehen. 
Möge diese Arbeit zur Fortbildung des für viele hunderttausende 
Bürger des Staates so wichtigen „Arbeitsrechtes“ beitragen! 
Brünn, im Juni 1928. 
Wokurek.
	        
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