recht, Arbeiterschutzrecht, Arbeitsverfassungsrecht, Arbeitsstreitigkeiten,
nternationales Arbeitsrecht.
Die vorliegende Arbeit soll ein Versuch sein, unter Verwendung
der von Kaskel aufgestellten mustergültigen systematischen Einteilung
des Stoffes das in der öechoflovakischen Republik geltende Arbeits-
recht darzustellen.
Das Dienstvertragsrecht in der Slowakei und Karpatorußland,
in welchem neben dem gesetzten Rechte das Gewohnheitsrecht von
großer Bedeutung ist, wurde nicht in die Arbeit einbezogen, da die be—
sonderen Schwierigkeiten dieser Materie auch eine besondere Behand—
lung derselben verlangen, welche von Dr. Erwin Herner in exakter
Weise bereits durchgeführt wurde. (Das Dienstvertragsrecht in der
Slowakei und in Karpatorußland. 1925 bei Rudolf Rohrer in Brünn.)
Um den Umfang der Arbeit in den gebotenen Grenzen zu
halten, muß ich davon Abstand nehmen, die Judicatur des Obersten
Verwaltungsgerichtes und des Obersten Gerichtes in größerem Um—
fange, als dies geschehen ist, zu berücksichtigen.
Die in die Arbeit aufgenommenen statistischen Daten, so bezüg—
lich der Überstunden, der Gewerkschaftsbewegung, der Streiks und
Aussperrungen usw. dürften nicht unwillkommen sein.
In Eutsprechung vielfach von Praktikern geäußerter Wünsche
wurden die gesetzlichen Bestimmungen meist mit dem Wortlaute des
Gesetzes gebracht; dem Praktiker wird dadurch die Arbeit erleichtert,
der Student kann sich bei den heutigen Verhältnissen sehr oft den Text
der Gesetze überhaupt nicht verschaffen.
Im allgemeinen wird nur der bestehende Rechtszustand berück—
sichtigt und von einer Kritik und einer Reflexion de lege ferenda
abgesehen.
Möge diese Arbeit zur Fortbildung des für viele hunderttausende
Bürger des Staates so wichtigen „Arbeitsrechtes“ beitragen!
Brünn, im Juni 1928.
Wokurek.