ringerem Geschäftsumfange als solche tätig die Bezirksnaturalver—
pflegsstation). Im Böhinen bestehen rund 250 solcher Bezirks—
anftalten. Die Städte Prag und Reichenberg haben besandere städtische
Anftalten für den Stadtbezirk. Für 5 bis 10 Bezirke fungiert die
größte Bezirksanstalt als „Bezirkszentrale“ zur Vollziehung des Aus—
leiches zwischen Angebot und Nachfrage zwischen den zugeteilten Be—
irken. Das ganze Land ist weiter eingeteilt in fünf Sprengel und
seder dieser Sprengel ist zugeteilt einer Landeszentrale (solche be—
stehen in Prag, Pilsen, Reichenberg, Königgrätz, Budweis). Die
Zeutralstelle für die ganze Arbeitsvermittlung Böhmens ist das
Jandesarbeitsamt in Hrag, welches mehrere Unterabteilungen hat,
so für Landwirtschaft, Zuckerindustrie, für männliche Berufe höherer
Kategorie usw. Die Lehrstellenvermittlung besorgen die 5 früher ge—
nannten Landeszentralen. In Prag besteht eine städtische Arbeits—
vermittlungsanstaäͤlt mit einer großen Abteilung für männliche Be⸗
rufe und 4 Filialen für weibliche Berufe, ferner bestehen mehrere
selbständige Bezirksanstalten. Das städt. Vermittlungsamt in Prag
ist ferner Bezirksgentrale für die 4 benachbarten Bezirke. In Prag
besteht eine selbständige gewerkschaftliche Arbeitsvermittlungsstelle
für die Prager Metallindustrie, erhalten von den Organisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer und durch Staatssubvention. Bei jeder
Bezirksanstalt besteht eine paritätische Aufsichtskommission von 6 bis
12 Mitgliedern, auch bei den Landeszentralen besondere Beiräte. Für
die Landwirtschaft besteht ein besonderer paritätischer Beirat, der auch
mit dem Abschlusse von kollektiven Rahmenarbeitsverträgen für das
ganze Land betraut ist.
Entwicklung des Problems der Arbeitsver—
mittlung (und Arbeitslosenfürsorge) nach der
Konfereuz, von Washington, im Oktober 190919.
ber die internationale Entwicklung des Arbeitsrechtes soll
später die Rede sein. Im Hinblick auf die Entwicklung, die das Pro⸗
blem nimmt, muß jedoch einiges, diese Frage betreffendes, bereits
jetzt gesagt werden.
Der Teil XIII des Friedensvertrages führt den Titel „Arbeit“.
Abschnitt J. Organisation der Arbeit“ uͤberschrieben, führt folgendes
aus: „Da der Völkerbund die Begründung des Weltfriedens zum
Ziele hat und ein solcher Friede nur auf dem Boden der sozialen Ge—
rechtigkeit aufgebaut werden kann, da ferner Arbeitsbedingungen be—
stehen, die für eine große Anzahl von Menschen mit so viel Ungerech⸗
tigkeit, Elend und Entbehrungen verbunden sind, daß eine den Welt—
frieden und die Welteintracht gefährdende Unzufriedenheit entsteht
und da eine Verbesserung dieser Bedingungen dringend erforderlich
ist, zum Beispiele hinsichtlich der Regelung der Abeitszeit, der Fest—
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