V. Anwendungsgebiete der Rationalisierung — 6. Die öffentliche Wirtschaft 111
117 ooo M. Ersparnis ergeben. Derartige Beispiele ließen sich un⸗
schwer vermehren.
Freilich läͤßt sich die Frage der technischen Vereinheitlichung des
offentlichen Bedarfs von der Frage der politischen Verwaltungs⸗
reform nicht trennen. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, daß
die Länder und Gemeinden, auf die Wahrung ihrer politischen
„Souveranität“ heute immer noch eifersüchtig bedacht, der Vereinheit⸗
lichung des behördlichen Beschaffungswesens im allgemeinen lebhaften
Widerstand entgegensetzen. Das gleiche gilt für einzelne Teile der
Wirtschaft, vor allem das dezentral orientierte Handwerk und den
Einzelhandel. Daß der Protest der Hersteller und des Handels gegen
die Vereinheitlichung im behördlichen Beschaffungswege einen ekla⸗
tanten Widerspruch zu der Forderung nach kaufmannisch⸗wirtschaft⸗
licher Handhabung der Verwaltung und Minderung der öffentlichen
Ausgaben bedeutet, die gerade von diesen Kreisen besonders dringlich
und laut erhoben wird, wird leider noch recht selten erkannt.
Schließlich mag noch darauf verwiesen werden, daß eine große
Reihe von Verwaltungsaufgaben und damit auch von Verwaltungs⸗
stellen überflüssig werden würde, wenn die Gesetzgebung rationalisiert,
die Fülle von Gesetzen und Verordnungen vermindert werden könnte.
Man muß es dem Leiter der Gesetzgebungsabteilung des Reichsjustiz⸗
ministeriums, Ministerialdirektor Dr. S chlegelberger, danken, daß
er in dieser Hinsicht als Vorkaͤmpfer in die Schranken getreten ist. Er
hat die Rationalisierung der Gesetzgebung öffentlich mit der
—EDDD Arbeitsrad
ohne Ruhepause in höchster Geschwindigkeit kreist ... Die Arbeits⸗
wut ist, wie mir scheint, eine europäische Krankheit, und zwar eine
anstedende und sehr gefaͤhrliche Krankheit. Sie mit allen Mitteln
zu bekämpfen, sollte die Reichsregierung sich zum Ziele setzen. Gegen⸗
waͤrtig ist es so, so grotesk es küngt, daß die Arbeit nicht genügend vor⸗
waͤrts dringt, weil zuviel gearbeitet wird“. Rationalisierung der
Gesetzgebung, Verlag Franz Vahlen.) Man muß Schlegelberger auch