Full text: Rationalisierung als Kulturfaktor

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A. Datsachen 
einer verschärften Aufsicht unterstellt werden. Der Verwirklichung 
naͤher stehen die Pläne, die gleiche oder aͤhnliche Ergebnisse lediglich 
durch die freiwillige Selbstbeschränkung der Parlamente erreichen 
wollen. Es sei in dieser Beziehung an die UÜbung im englischen 
Unterhaus erinnert, wo der Speaker Anträge auf Ausgaben, die über 
die Regierungsvorschläge hinausgehen, nicht zuläßt. Ferner steigt 
der Gedanke auf, gewisse Ausgabenbewilligungen von einem quali⸗ 
fizierten Mehrheitsbeschluß abhängig zu machen. Ernstere Beachtung 
findet auch der Vorschlag, die Senkung der Ausgaben nicht von der 
Ausgabe⸗, sondern von der Einnahmeseite her durch Senkung der 
Steuern zu erzwingen. 
Die Regierungen des Reiches und der Laͤnder als die in erster Linie 
zur Verfassungs⸗ und Verwaltungsreform berufenen Stellen haben 
bisher nur einmal auf der Länderkonferenz im Januar 1928 in Berlin 
zu den grundlegenden Fragen der Verfassungs⸗ und Verwaltungs⸗ 
reform Stellung genommen. Neben einem finanzpolitischen Aus— 
schuß wurde hierbei ein Ausschuß für Verfassungs⸗ und Verwaltungs⸗ 
reform eingesetzt.
	        
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