Full text: Rationalisierung als Kulturfaktor

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A. Tatsachen 
Jedes Werturteil über die Kartelle kann daher Gültigkeit nur für die 
Wirtschaftslage beanspruchen, die es jeweilig voraussetzt“x). 
Auch die Weltwirtschaftskonferenz, die sich im Mai 1927 in wochen⸗ 
langen Verhandlungen eingehend mit dem Kartellproblem befaßt hat, 
hat in ihrer Entschließung über internationale Industriekartelle ähn⸗ 
lichen Erwägungen Ausdruck gegeben. „Die Konferen;“, so heißt es 
darin, „mußte feststellen, daß die Kartellierung zu einer prinzipiellen 
Stellungnahme keine Veranlassung gibt, sondern daß sie eine Tatsache 
darstellt, deren Entwicklung festzustellen ist, und die unter gleichen 
Umständen in der Praxis je nach dem Geiste, in dem diese Kartelle 
abgeschlossen und durchgeführt werden, besonders aber je nach dem 
Grade, in dem sich die führenden Persönlichkeiten von der Rücksicht 
auf das Gemeinwohl leiten lassen, gut oder schlecht genannt werden 
kann.“ Mit Bezug auf die Bedeutung der Kartelle für die Rationali⸗ 
sierung heißt es weiter: „In bestimmten Industriezweigen können die 
Kartelle jedoch unter gewissen Bedingungen und Vorbehalten folgendes 
bewirken: systematischere Entwicklung der Produktion und Herab⸗ 
setzung der Unkosten durch bessere Ausnutzung der bestehenden Pro⸗ 
duktionsmittel, rationellere Entwicklung neuerer Produktionsanlagen 
und zweckmäßigere Gruppierung der Unternehmungen. Andererseits 
mildern sie unwirtschaftliche Konkurrenzkämpfe und vermindern die 
aus den Konjunkturschwankungen entstehenden Schäden.“ 
„Jedoch ist die Konferenz der Ansicht, daß Kartelle, wenn sie mono⸗ 
politische Bestrebungen und die Anwendung von ungesunden Ge⸗ 
schäftsmethoden unterstützen, den technischen Fortschritt der Produk⸗ 
tion hemmen und Gefahren für die berechtigten Interessen wichtiger 
sozialer Gruppen und gewisser Länder in sich schließen können. Die 
Konferenz ist daher der Ansicht, daß die Kartelle auf keinen Fall künst⸗ 
liche Preissteigerungen hervorrufen dürfen, die den Verbrauchern zur 
x) G. Lucas, Kartell⸗ und Rechtsordnung, Zeitschrift für die gesamte Staats⸗ 
wissenschaft, do. Jahrgang, 1925/26, Heft 3, S. 428, zitiert bei Lehnich a. a. O., 
S. 85.
	        
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