Full text: Rationalisierung als Kulturfaktor

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A. Tatsachen 
Nach dem deutschen Betriebsrätegesetz soll der Betriebsrat jedoch 
die Betriebsleitung durch Rat unterstützen, „um dadurch mit ihr für 
einen möglichst hohen Stand und für möglichste Wirtschaftlichkeit 
der Betriebsleistungen zu sorgen“ und — im besonderen — an der 
Einführung neuer Arbeitsmethoden fördernd mitzuarbeiten. Ferner 
hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat vierteljährlich „einen Bericht 
uͤber die Lage und den Gang des Unternehmens und des Gewerbes 
im allgemeinen, und über die Leistungen des Betriebes und den zu 
erwartenden Arbeitsbedarf im besonderen zu erstatten“ und ihm — in 
den größeren Betrieben — eine Betriebsbilanz und Betriebsgewinn⸗ 
und Verlustrechnung vorzulegen. Diese Bestimmungen sind nach 
erfolgter Konzentration teils unzureichend, teils undurchführbar. Wie 
— 
angeschlossenen Unternehmens in der Lage sein, die Betriebsleitung 
durch Rat zu unterstützen, „um für möglichste Wirtschaftlichkeit der 
Betriebsleistungen zu sorgen“, da er doch die geheimgehaltenen Ab⸗ 
sichten der Konzernleitung in der Mehrzahl der Fälle gar nicht kennt? 
Und soll die Trustdirektion etwa verpflichtet sein, jedem Betriebsrat 
im Verband vierteljährlich „eine Betriebsbilanz vorzulegen“, die selbst 
den Leitern der einzelnen Teilunternehmungen verborgen bleibt? Hier 
klafft eine erhebliche Lücke im Gesetz, die im Interesse aller Beteiligten 
sobald als möglich ausgefüllt werden sollte. Die Schaffung einer 
mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestatteten Ver⸗ 
tretung der Arbeitnehmer konzentrierter Unternehmen bei 
den Trust⸗oder Syndikatsleitungen tut dringend not. Daß 
hierfür nur hervorragend qualifizierte Personen in Frage kommen 
können, ist klar. Wir glauben, daß das Präsentationsrecht für 
derartige Stellen ausschließlich den Gewerkschaften vorbehalten 
bleiben sollte, die einzig in der Lage sind, ihren Funktionaͤren eine aus⸗ 
reichende Schulung füͤr solche Stellungen angedeihen zu lassen. 
Den Betriebsräten der einzelnen Betriebe würde dann immer 
noch die Mitwirkung bei der Durchführung der Rationalisierung nach
	        
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