IV. Traͤger der Rationalisierung — 1. Die Privatwirtschaft 39
den zwischen der Leitung des Konzerns und dem gewerkschaftlichen
Vertreter der Arbeiterschaft (selbstverständlich unter Hinzuziehung der
Betriebsräte) vereinbarten Maßnahmen verbleiben — eine gewiß
nicht untergeordnete und keineswegs leichte Aufgabe. Abgesehen von
den Schwierigkeiten, in welchen sich der Betriebsrat bei der häufigen
Gleichzeitigkeit von Rationalisierungs⸗ und Abbaumaßnahmen be⸗
findet, Schwierigkeiten, die ihn in der naͤchsten Zeit mehr als einmal
zum Prellbock zwischen dem Betriebe und der Belegschaft machen
werden, ist er ja auch für die richtige Einordnung des einzelnen in
einen Produktionsvorgang mitverantwortlich, der gerade nach der
Rationalisierung den Handwerker oft genug zum Handlanger herab⸗
gedrückt hat.
In diesem Zusammenhang sei auch noch ein Wort über den Wert
der berufspsychologischen Eignungsprüfungen für die Be⸗
triebspraxis gesagt. Zahlreiche Werke haben in den letzten Jahren
psychotechnische Prüfstellen eingerichtet, in denen der Neueintretende,
insbesondere der jugendliche Arbeiter, vor der Aufnahme in den Be⸗
trieb einer Prüfung auf seine Qualifikation für die in Frage kommende
offene Stelle unterzogen wird. Auf Grund bestimmter Reaktions⸗
resultate wird er für tauglich oder untauglich erklaärt, ohne daß seine
Ausbildung, seine moralischen Eigenschaften, seine bisherige soziale
Bewaͤhrung oder technische Erfahrung hierbei in Rechnung gestellt
würden. Waͤhrend in den öffentlichen Berufsberatungs⸗
stellen wenigstens der Versuch gemacht wird, auf die menschenseelische
Totalität bei der Ermittelung der günstigsten Verwendungsmöglich⸗
keiten Rücksicht zu nehmen, wird bei der psychotechnischen Werks⸗
prüfung lediglich der intelligible Teil der Anlagen und Fertigkeiten
des Individuums in ihrer speziellen Brauchbarkeit für das Werk
geprüft. Berufsauslese und Personal auslese unterscheiden sich
eben insoweit von einander, als jene den für das Individuum ge⸗
eignetsten Beruf ausfindig zu machen sucht, während diese aus der
Zahl der vorhandenen, beruflich bereits gesiebten Anwaͤrter, die für